Rheinische Post: Bundesregierung prüft Einschränkung des Einspeisevorrangs für Öko-Strom
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ob sie den Einspeisevorrang für die erneuerbaren Energien gegenüber
Kohle-, Gas- oder Atomstrom in die Stromnetze begrenzt. Das geht aus
der Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine FDP-Anfrage hervor,
die der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Montag) vorliegt. Das
Ministerium verweist darin auf eine Studie, die in seinem Auftrag
untersucht hatte, wie die Systemsicherheit im Stromnetz erhöht werden
kann. "Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass sich durch eine
moderate Relativierung des Einspeisevorrangs für Erneuerbare Energien
und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen im Netzengpassmanagement
nennenswerte Netzengpasskosten einsparen lassen", heißt es in der
Antwort. "Die Bundesregierung prüft derzeit, ob und gegebenenfalls
wie die Vorschläge der Studie umgesetzt werden können", so das
Wirtschaftsministerium. Der mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
im Jahr 2000 in Kraft getretene Einspeisevorrang hat neben der
Ökostrom-Förderung wesentlich dazu beigetragen, dass der Ökostrom
heute mehr als ein Drittel des deutschen Strombedarfs deckt.
Diskutiert wird die Einschränkung, weil der Strom aus Wind und Sonne
Schwankungen unterliegt, die durch häufige und teure Netzeingriffe
ausgeglichen werden müssen. Der Antwort zufolge hinkt der Netzausbau
den Plänen der Bundesregierung deutlich hinterher. "Die
Bundesregierung will bis 2030 einen Erneuerbaren-Anteil von 65
Prozent erreichen. Dass sie aber zum jetzigen Zeitpunkt keine
Kenntnis über den erforderlichen zusätzlichen Netzausbaubedarf hat,
spricht für sich", kritisierte die FDP-Politikerin Sandra Weeser.
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Datum: 30.07.2018 - 00:00 Uhr
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