Ryanair Streik: Luftrechtsexperte Prof. Schmid bejaht Entschädigung für Passagiere
ID: 1635817
Zahlreiche Flüge sind ausgefallen, eine detaillierte Liste, welche
Flüge betroffen sind, legte das Unternehmen nicht vor. "Die Kunden
wurden informiert", heißt es seitens Ryanair. Ebenso wird auch
kommuniziert, dass es in diesem Fall, nämlich bei Streik, keine
Entschädigungszahlung gem. Fluggastrechteverordnung für die
betroffenen Passagiere gibt. Ob nach dem 6. August auch die
Ryanair-Piloten streiken, bleibt abzuwarten.Zugrunde gelegt wird
dieser Aussage vermutlich das Urteil des BGH (v.21.8.2012 X ZR
138/11).
Darin hat der BGH den rechtmäßigen betriebsinternen Streik als
außergewöhnlichen Umstand angesehen. Der EuGH hat aber am 17.4.2018
in der Rechtssache Krüsemann/TUIfly den wilden Streik nicht als
außergewöhnlichen Umstand gewertet.
FairPlane ruft alle Betroffenen auf, Ihre Flug-Verspätung oder
Annullierung einzureichen. Eine Ablehnung der Auszahlung von Ryanair
im Vorhinein akzeptieren wir nicht. Das Bestehen eines Anspruchs muss
immer noch ein Gericht prüfen. Auch TUIfly lehnte eine Auszahlung an
die Passagiere wegen des wilden Streiks ab- aber in seinem Urteil hat
der EuGH den Anspruch auf Entschädigung bejaht und den Verbrauchern
zu Ihrem Recht verholfen.
Zwtl.: Erläuterung Prof. Dr. Ronald Schmid, Reiserechtsexperte und
FairPlane Unternehmenssprecher:
"Als maßgeblich betrachtete der EuGH, dass der ("wilde") Streik
bei TUIfly durch eine unternehmerische Entscheidung (Umstrukturierung
des Betriebs), die zu den gewöhnlichen wirtschaftlichen Maßnahmen von
Unternehmen zählt, ausgelöst wurde. Es muss also bewertet werden, ob
nicht auch die unternehmerische Entscheidung, eine Gehaltsforderung
der Mitarbeiter, die Einführung von Tarifverträgen oder die
Verbesserung von Arbeitsbedingungen der eigenen Mitarbeiter
abzulehnen, nicht auch eine "normale betriebswirtschaftliche" und
damit dem Unternehmen zurechenbare Maßnahme ist, die kausal für die
Arbeitsniederlegung ist. Das ist zu bejahen. Es ist auch in diesen
Fällen nicht ungewöhnlich, dass ein Luftfahrtunternehmen bei der
Ausübung seiner Tätigkeit Meinungsverschiedenheiten oder Konflikte
mit seinen Mitarbeitern hat. Das aber ist ein Risiko, welches als
Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens zu
betrachten ist."
Zwtl.: Flugpassagiere können und sollten daher eine Entschädigung
für Flugausfälle wegen Streiks bei FairPlane einreichen.
FairPlane ([www.fairplane.de] (https://www.fairplane.de/)) gehört
zu den führenden Fluggastrechteportalen in Europa und bietet als
einziger Anbieter mehrere Services für die Durchsetzung von
Fluggastrechten an: FairPlane hilft Verbrauchern bei
Flugverspätungen, Flugausfällen, Überbuchungen, Ticketstornierungen
und bei Problemen mit dem Gepäck. Als Legal Tech Start-Up kombiniert
FairPlane modernste IT-Services und europaweite Expertise im
Reiserecht. FairPlane ist ein Rechtsdienstleister und unterstützt die
Verbraucher bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit auf Reiserecht
spezialisierten Vertragsanwälten. Als europaweit erster Dienstleister
bietet FairPlane für die Flugentschädigung nach EU-VO 261/2004 zwei
Services an: "FairPlane Express": Hier erhält der Betroffene eine
Sofortentschädigung nach 24 Stunden. Bei "FairPlane Standard" wird
die Entschädigung erst im Erfolgsfall ausgezahlt. Das vielfach
ausgezeichnete Unternehmen wurde im Jahr 2011 von den
Geschäftsführern Andreas Sernetz und Michael Flandorfer in Wien
gegründet und unterhält auch Büros in Deutschland, Spanien und
Großbritannien. Seit Juni 2015 ist auch der Luftrechtsexperte Prof.
Dr. Ronald Schmid als Unternehmenssprecher mit an Bord, er ist einer
der profiliertesten Juristen im Bereich Luftverkehrsrecht und
führender Gestalter der Fluggastrechte.
Rückfragehinweis:
Alexandra Hawlicek
Marketing und Kommunikation
hawlicek@fairplane.de
Tel.: +43 1 532 01 46 - 58
Mobil.: +43 69910779592
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Datum: 31.07.2018 - 14:56 Uhr
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Ryanair will Passagiere für die Flugverspätungen wegen der Streiks nicht entschädigen, ein außergewö
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