ARAG Recht schnell...
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

(firmenpresse) - +++ Abschaffung der Störerhaftung bleibt in Kraft +++
Seit Oktober 2017 kann ein Betreiber eines Internetanschlusses nicht mehr auf Unterlassung verklagt werden, wenn durch Filesharing eine Urheberrechtsverletzung über seinen Anschluss begangen wurde. Der BGH hat diese Regelung laut ARAG nun bestätigt (BGH, Az.: I ZR 64/17).
+++ Verbot für Luxusparfum bei Amazon +++
Ein Anbieter von Luxusparfüms darf laut ARAG seinen Vertriebspartnern untersagen, diese Waren über die Plattform amazon.de zu bewerben und zu vertreiben (OLG Frankfurt a.M., Az.: 11 U 96/14 (Kart)).
+++ Schadensersatz für WhatsApp Bilder +++
Die Weiterleitung per WhatsApp erhaltener Nacktfotos ohne Einwilligung des Abgebildeten stellt laut ARAG eine untersagungsfähige und schadensersatzpflichtige Verletzung der Intimsphäre beziehungsweise des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar (OLG Oldenburg,Az.:13 U 70/17, BeckRS 2018, 11488).
Langfassungen:
Abschaffung der Störerhaftung bleibt in Kraft
Seit Oktober 2017 kann ein Betreiber eines Internetanschlusses nicht mehr auf Unterlassung verklagt werden, wenn durch Filesharing eine Urheberrechtsverletzung über seinen Anschluss begangen wurde. Im verhandelten Fall hatte die Koch Media GmbH geklagt. Sie ist ausschließliche Inhaberin der Nutzungsrechte an dem Computerspiel "Dead Island". Der Beklagte unterhält einen Internetanschluss. Am 6.1.2013 wurde das Programm "Dead Island" über seinen Anschluss in einer Internet-Tauschbörse zum Herunterladen angeboten. Koch Media mahnte den Beklagten daraufhin ab und forderte ihn auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Schon im Jahr 2011 wurde er von Koch Media für andere Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing, die über seinen Internetanschluss vorgenommen wurden, abgemahnt. Der Beklagte behauptet, er selbst habe keine Rechtsverletzung begangen. Er betreibe unter seiner IP-Adresse fünf öffentlich zugängliche WLAN-Hotspots. Er erklärt außerdem, er sei IT-Sicherheits-Spezialist und wollte mit den fünf offenen WLAN-Hotspots Geld verdienen. Ein Unterlassungsanspruch gegen ihn kommt laut ARAG Experten heute nicht mehr in Betracht, denn inzwischen gilt eine Neufassung des Telemediengesetzes. Diese besagt: Ein Vermittler eines Internetzuganges kann nicht wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers auf Schadensersatz, Beseitigung oder Unterlassung einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Regelung nun bestätigt (BGH, Az.: I ZR 64/17).
Verbot für Luxusparfum bei Amazon
Ein Anbieter von Luxusparfüms darf seinen Vertriebspartnern untersagen, diese Waren über die Plattform amazon.de zu bewerben und zu vertreiben. Die Klägerin vertreibt im konkreten Fall Markenkosmetikprodukte in Deutschland. Die Beklagte zählt zu den von der Klägerin autorisierten Einzelhändlern (Depositären), die bestimmte Qualitätsanforderungen beim Vertrieb der klägerischen Produkte einhalten müssen. Die Beklagte vertreibt die Produkte in stationären Läden sowie im Internet über einen eigenen Internet-Shop und die Plattform amazon.de. Die Klägerin möchte der Beklagten untersagen, bestimmte Markenprodukte über die Plattform amazon.de zu bewerben und zu vertreiben. Der Vertrieb über amazon.de unterfalle dem vertraglich vereinbarten Verbot, nicht autorisierte Drittunternehmen erkennbar einzuschalten. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Berufung hatte vor dem OLG Erfolg. Dieses hatte zunächst dem EuGH Fragen zum europäischen Wettbewerbsrecht vorgelegt (GRUR Int. 2016, 853). Diese hatte der EuGH beantwortet (BB 2017, 3020). Das OLG hat nun die Auslegungsvorgaben des EuGH auf den zu entscheidenden Fall angewandt. Dabei ist es zu dem Ergebnis gelangt, dass die Klägerin von der Beklagten verlangen könne, die streitigen Markenprodukte nicht über amazon.de zu vertreiben. Reine Werbekooperationen, bei denen der Kunde auf den Internetshop der Beklagten geleitet werde, seien davon allerdings nicht erfasst und weiterhin zulässig, erklären ARAG Experten (OLG Frankfurt a.M., Az.: 11 U 96/14 (Kart)).
Schadensersatz für WhatsApp Bilder
Die Weiterleitung per WhatsApp erhaltener Nacktfotos ohne Einwilligung des Abgebildeten stellt eine untersagungsfähige und schadensersatzpflichtige Verletzung der Intimsphäre beziehungsweise des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Im verhandelten Fall hatte eine junge Frau aus dem Osnabrücker Raum Fotos von sich aufgenommen, die unter anderem ihre Brüste und ihren Genitalbereich zeigten. Sie verschickte die Fotos per WhatsApp nach eigenen Angaben an ihren damaligen Freund. Eine frühere Freundin erhielt die Fotos ebenfalls, wobei der genaue Hergang nicht mehr aufgeklärt werden konnte. Jedenfalls leitete diese die Fotos an einen anderen Freund weiter. Daraufhin erhob die Abgebildete Klage gegen ihre frühere Freundin. Das Landgericht verurteilte die Beklagte unter Androhung eines Ordnungsgeldes es zu unterlassen die Bilder weiterzuverbreiten und sprach der Klägerin eine Entschädigung von 500 Euro zu. Die Beklagte legte Berufung ein - jedoch ohne Erfolg. Eine Weiterleitung von Nacktfotos ohne Einwilligung des Abgebildeten sei eine Verletzung der Intimsphäre und des Rechts am eigenen Bild und damit des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Der Abgebildete habe daher einen Unterlassungsanspruch. Dies gelte auch dann, wenn der Name des Abgebildeten nicht erwähnt werde. Die Klägerin habe durch die Aufnahme und das Verschicken der Bilder selbst eine wesentliche Ursache für deren Weiterverbreitung gesetzt. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass die Fotos nur per WhatsApp an eine weitere Person weitergeleitet und nicht etwa ins Internet gestellt worden seien, so die ARAG Experten (OLG Oldenburg,Az.:13 U 70/17, BeckRS 2018, 11488).
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.
ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
redaktion neunundzwanzig
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
brigitta.mehring(at)arag.de
0211 963-2560
http://www.ARAG.de
Datum: 01.08.2018 - 14:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1636231
Anzahl Zeichen: 6246
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: 0211-963 2560
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 463 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ARAG Recht schnell..."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
+++ Nachbar darf Zufahrt zur Garage verweigern +++ Wer für die Zufahrt zu seiner Garage darauf angewiesen ist, dass der Nachbar die Überfahrt über sein Grundstück duldet, sollte sich dieses Recht im Grundbuch eintragen lassen. Denn bekommt das Grundstück einen neuen Eigentümer, ist er nicht a
Die Gartensaison ist da: Das sollten Kleingärtner jetzt wissen ...
Mit den ersten warmen Tagen zieht es viele wieder in den Kleingarten. Ob pflanzen, ernten oder einfach entspannen: Die eigene Parzelle bietet Raum für Erholung. Doch wer einen Kleingarten nutzt, bewegt sich nicht im rechtsfreien Raum. Die wichtigste Rechtsgrundlage für das Leben im Kleingarten ist
Die Gartensaison ist da: Das sollten Kleingärtner jetzt wissen ...
Sind Übernachtungen im Kleingarten erlaubt? Ein Kleingarten wird in der Regel gepachtet, nicht gekauft. Grundlage ist meist ein Pachtvertrag mit dem Verein, der sich wiederum an gesetzliche Vorgaben halten muss. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Nutzung vor allem der Erholung und der g
Weitere Mitteilungen von ARAG SE
Die Reform-Paketlösung wird ein Kraftakt ...
Dass das Gebäudeenergiegesetz endlich neu zugeschnitten wird, zeigt immerhin, dass Kompromisse möglich sind. Doch die dicken Brocken wie Einkommensteuer, Rente und Pflege kommen jetzt erst noch, und auch gegen die Gesundheitsreform gibt es besonders in der SPD große Vorbehalte. Allzu oft wird die
ÖDP startet Kampagne für strengere Tierschutzvorschriften für Hunde und Katzen und sucht Verbündete ...
(Würzburg/Brüssel/Berlin) - Heutzutage soll alles „immer schnell gehen" – offenbar gilt die Losung nicht in der Politik, wenn es um die Unversehrtheit oder den Verzicht aufs Quälen von Tieren geht. Dann tickt die Uhr anders. „Das darf nicht sein", ist sich der Bundesvorstand der Ã
ARAG Recht schnell... ...
+++ Nachbar darf Zufahrt zur Garage verweigern +++ Wer für die Zufahrt zu seiner Garage darauf angewiesen ist, dass der Nachbar die Überfahrt über sein Grundstück duldet, sollte sich dieses Recht im Grundbuch eintragen lassen. Denn bekommt das Grundstück einen neuen Eigentümer, ist er nicht a
"Die Zeit der Blender endet gerade brutal." ...
Bernhard Schindler über Orientierungslosigkeit, die neue Härte im Mittelstand - und warum aktives Matchmaking wie im Schindler Circle heute wichtiger ist als jede Visitenkarte. München / Berlin "Herr Schindler, Sie sagen: "Die Zeit der Blender endet gerade brutal." Was erlebe
Wie Prozessfinanzierung Unternehmern im FL Vorteile bringen kann ...
Rechtsstreitigkeiten gehören zum Geschäftsleben dazu - aber sie müssen nicht das Budget sprengen. In Liechtenstein etabliert sich ein Trend, der bereits in anderen Ländern erfolgreich ist: die Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten durch Dritte. Die Erfahrungen von Norbert Seeger zeigen, dass Lit
Der nächste kalte Winter kommt bestimmt: Warum Sheltersuit auch im Sommer mit Volldampf produziert ...
Seit Beginn der russischen Invasion rettet die Sheltersuit Foundation Menschen vor dem Erfrieren. Auch wenn die aktuellen Temperaturen fast sommerlich warm erscheinen, läuft die Produktion der lebensrettenden Schutzanzüge auf Hochtouren. Gemeinsam mit Partnern wie Vitali Klitschko, dem Life Center
Politik für das Notwendige und Machbare ...
FDP Haar setzt auf Kontinuität und neue Impulse: Dr. Peter Siemsen bleibt Ortsvorsitzender Haar - Lkr. München/ Die Haarer Liberalen haben auf ihrer Ortshauptversammlung am 29. April 2026 die personellen Weichen für die kommenden zwei Jahre gestellt. Der Vereinsraum 2 des Bürgerhauses Haar w
Aktionswoche der BA: Woche des Praktikums geht in die zweite Runde // BA-Presseinfo Nr.17 ...
Aktionszeitraum vom 18. bis 22. Mai 2026 Nach dem erfolgreichen Auftakt im vergangenen Jahr setzt die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Woche des Praktikums fort. Auch in diesem Jahr steht die praktische berufliche Orientierung durch Praktika im Mittelpunkt. Im Rahmen des "Sommers der Beruf
Anschlag von Magdeburg: Scharfe Kritik von Untersuchungsausschuss an Behörden ...
Defizite im Handeln mehrerer Behörden haben den Anschlag auf den Weihnachtmarkt von Magdeburg begünstigt. Das ist laut einem Bericht der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Mittwochausgabe) das Ergebnis des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Landtages. "Schwächen und
Politik für das Notwendige und Machbare ...
Haar – Lkr. München/ Die Haarer Liberalen haben auf ihrer Ortshauptversammlung am 29. April 2026 die personellen Weichen für die kommenden zwei Jahre gestellt. Der Vereinsraum 2 des Bürgerhauses Haar war zum offiziellen Versammlungsbeginn um 19:30 Uhr gut gefüllt. Die Co-Vorsitzende der Libera




