BAföG-Statistik 2017: 782 000 Geförderte in Deutschland
ID: 1636391
Personen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG). Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, waren das
etwa 41 000 weniger als 2016 (-5,0 %). Unter den Geförderten waren
2017 rund 225 000 Schülerinnen und Schüler sowie 557 000 Studierende.
Die Zahl der geförderten Schülerinnen und Schüler ging im Vergleich
zum Vorjahr um 5,8 % zurück, die Zahl der geförderten Studierenden
fiel um 4,6 %.
Die Förderung erstreckte sich zum Teil nicht über das volle Jahr.
Im Durchschnitt wurden je Monat 503 000 Personen (139 000
Schülerinnen und Schüler, 364 000 Studierende) gefördert (-4,2 %).
49 % der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger (384 000) erhielten
eine Vollförderung, also den maximalen Förderbetrag. Die Höhe des
Förderbetrages ist abhängig von der Ausbildungsstätte (zum Beispiel
Berufsfachschule oder Hochschule) und der Unterbringung (bei den
Eltern oder auswärts). Eine Teilförderung, die geleistet wird, wenn
das Einkommen der Geförderten oder der Eltern bestimmte Grenzen
übersteigt, erhielten 51 % der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger
(398 000). Die Zahl der Vollgeförderten sank im Jahr 2017 gegenüber
dem Vorjahr um 2,7 %, die Zahl der Teilgeförderten um 7,1 %.
Ab 2015 hat der Bund die volle Finanzierung der Leistungen nach
dem BAföG übernommen. Im Jahr 2017 betrugen die Ausgaben 2,9
Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die gesamten
Ausgaben für die BAföG-Leistungen um rund 70 Millionen Euro oder 2,4
%. Für die Schülerförderung wurden knapp 0,8 Milliarden Euro (-12
Millionen Euro) bereitgestellt und für die Studierendenförderung 2,2
Milliarden Euro (+82 Millionen Euro). Die gestiegenen Ausgaben für
die Studierendenförderung trotz rückläufiger Zahlen bei den
Geförderten waren durch gestiegene Pro-Kopf-Förderbeträge bedingt. Im
Durchschnitt erhielten 2017 geförderte Studierende 499 Euro pro
Person (+35 Euro), geförderte Schülerinnen und Schüler 456 Euro pro
Person (+21 Euro).
Nahezu 70 000 BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger wurden
elternunabhängig gefördert. Voraussetzung hierfür waren bestimmte
Kriterien, wie zum Beispiel der Besuch von Abendschulen, fünf Jahre
Erwerbstätigkeit nach dem 18. Lebensjahr oder drei Jahre
Erwerbstätigkeit nach einer beruflichen Erstausbildung.
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Datum: 02.08.2018 - 08:00 Uhr
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