Leistungsbeschreibung: Markenvorgaben vor allem bei Dach, Fenstern und Türen
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Warum werden Markenvorgaben überhaupt vorgenommen? Schließlich ist der Architekt ? je nach Bauherr bzw. Auftraggeber ? nicht zwingend dazu angehalten bestimmte Marken vorzuschreiben. In der Praxis werden daher oftmals in den Ausschreibungen lediglich die technischen Eigenschaften des Bauteils xy genau beschrieben und der Verarbeiter kann daraufhin in seinem Angebot (welches er dem Architekten abgibt) die von ihm angedachte Marke verwenden.
Dennoch gibt es Produktkategorien bzw. Bauteilgruppen, bei denen die Planer eher dazu geneigt sind bestimmte Produkte dezidiert samt Markennennung auszuschreiben. Dies kommt vergleichsweise häufig dann zum Tragen, wenn es etwa um die ästhetische Eigenschaften eines Produktes geht. So wird beispielsweise das ästhetische Erscheinungsbild eines Hauses auch von der Art der Eingangstür bestimmt ? was Farbe, Form und ggf. Glasdesign betrifft. In diesem Fall ist es nur verständlich, dass die Planer ihren Wunsch über die Ausschreibung genau festlegen, damit das von Ihnen favorisierte Türprodukt auch tatsächlich verbaut wird.
Die Antworten der Architekten auf unsere Frage nach Markennennungen bei der Leistungsbeschreibung stützen diese Annahme teilweise, denn knapp jeder dritte Architekt gibt an, dass sie für die Produktgruppen aus dem Bereich Dachabdeckung (31 Prozent), Fenster und Türen (31 Prozent) sowie Farben und Putze (29 Prozent) bestimmte Marken in der Leistungsbeschreibung ausschreiben. Dies sind Bauteilegruppen, bei denen es neben den technischen Eigenschaften auch um die ästhetische Außenwirkung geht.
Im Gegensatz dazu werden Produkte, die salopp formuliert ?in der Wand verschwinden? ? also nicht sichtbar sind oder keine vorrangige ästhetische Bedeutung haben ? von den Architekten bei der Ausschreibung eher seltener mit einer bestimmten Marke vorgeschrieben. So werden gebäudetechnische Elemente (15 Prozent), Wandbaustoffe (14 Prozent), Treppen und Balkone (10 Prozent) oder Smart Home-Komponenten (6 Prozent) in Ausschreibungstexten vergleichsweise selten mit einem bestimmten Fabrikat vorgeschrieben.
In Teilen ist dies aus Sicht eines Architekten verständlich, da für ihn beispielsweise die Marken der verwendeten KNX-Module, Klimaanlagenkomponenten oder Fertigbetontreppen von nachrangiger Bedeutung sind. Hinzu kommt die Tatsache, dass gewisse Bauteilgruppen eher in das Resort von (TGA)-Fachplanern fallen, die beispielsweise in der Gebäudetechnik bewanderter sind als der ?normale? Architekt.
Über die Studie
Die Einschätzungen der Architekten zur Bedeutung der Leistungsbeschreibung sind Ergebnisse der aktuellen Jahresanalyse 2018/2019, der jährlichen Baustudie von BauInfoConsult. Auf Basis von über 600 Interviews unter Architekten, Bauunternehmern, Maler/Trockenbauern, SHK-Installateuren und Herstellern behandelt die Studie unter anderem Themen wie:
Baukonjunktur und zentrale Kennzahlen
regionale Bauprognosen 2019 und 2020
spontane Markenbekanntheit nach Produktsegmenten
Internet der Dinge, Bauen 4.0/BIM
Bautrends und Entwicklungen
Barrierefreies Bauen in Deutschland
DMU und Einkaufsverhalten in der Baubranche
Marketing- und Budgettrends
u.a.
Die Jahresanalyse 2018/2019 kann zum Preis von 595 ? zzgl. MwSt. bei BauInfoConsult bezogen werden. Mehr Informationen erhalten Sie von Alexander Faust und Christian Packwitz unter 0211 301 559-10 oder per E-Mail an info@bauinfoconsult.de.
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Datum: 10.08.2018 - 09:23 Uhr
Sprache: Deutsch
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