Investoren beschränken = Versorgung sicherstellen / Die KZBV zur Anhörung zum TSVG
ID: 1641688
und Versorgungsgesetz (TSVG) hat die Kassenzahnärztliche
Bundesvereinigung (KZBV) erneut auf die dringende Notwendigkeit
hingewiesen, die rasant fortschreitende Übernahme zahnärztlicher
Versorgung durch Großinvestoren und Private Equity-Fonds zu stoppen.
Zugleich wurden versorgungsverbessernde Elemente des TSVG
ausdrücklich anerkannt und begrüßt.
Die mit dem Gesetz erfolgende Bestätigung des zwischen
Krankenkassen und KZBV einvernehmlich geregelten Gutachterwesens und
die Anhebung der Festzuschüsse bei Zahnersatz verbessern aus Sicht
der KZBV die Position der Patienten in der vertragszahnärztlichen
Versorgung deutlich. Die Regelungen zur kieferorthopädischen
Behandlung sorgen für mehr Transparenz und durch die Abschaffung der
Degression werden sinnvolle Impulse zur Verbesserung der Versorgung
in ländlichen und strukturschwachen Gebieten gesetzt.
"Wer jedoch den Ausverkauf zahnmedizinischer Versorgung an
renditeorientierte Finanzjongleure und Spekulanten nicht stoppt, ist
dafür verantwortlich, dass die mehr als 60 Jahre durch KZBV und
Kassenzahnärztliche Vereinigungen sichergestellte flächendeckende,
wohnortnahe und qualitätsgesicherte Versorgung unwiderruflich
ruiniert wird. Es kann nicht sein, dass Großinvestoren und Private
Equity-Fonds über den Erwerb von zumeist maroden Krankenhäusern, die
keinerlei fachlichen oder räumlichen Bezug zur zahnmedizinischen
Versorgung aufweisen, in großem Stil und ungehindert Zahnarzt-MVZ
aufkaufen oder gründen können. Die ausgezeichnete Versorgung in
Deutschland darf nicht einfach irgendwelchen Renditegelüsten geopfert
werden", sagte der Vorsitzende des Vorstands der KZBV, Dr. Wolfgang
Eßer.
Lösungsansatz für Investorenproblematik
Um der anhaltenden Kommerzialisierung und Vergewerblichung der
Versorgung wirkungsvoll Einhalt zu gebieten, forderte Eßer für die
gesamte Vertragszahnärzteschaft, Finanzinvestoren den Erwerb oder die
Gründung reiner Zahnarzt-MVZ über den Erwerb von Kliniken nur dann zu
ermöglichen, wenn diese auch eine direkte räumliche Beziehung zum
Zahnarzt-MVZ aufweisen und schon vor dem Erwerb an der
vertragszahnärztlichen Versorgung beteiligt waren. Zudem sollten in
der vertragszahnärztlichen Versorgung in Zukunft wieder
ausschließlich arztgruppenübergreifende MVZ zugelassen werden.
Hintergrund: Bedrohung der Versorgung durch arztgruppengleiche MVZ
Bis dato haben sich bundesweit mehr als 600 arztgruppengleiche MVZ
- auch reine Zahnarzt-MVZ genannt - etabliert. Häufig finden sich
solche Einrichtungen in Großstädten, Ballungsräumen und in
einkommensstarken ländlichen Gebieten. Die Dynamik dieser, besonders
für die Versorgung im ländlichen, strukturschwachen Raum schädlichen
Entwicklung ist ungebrochen. Zahnarzt-MVZ haben sich zu einem
regelrechten Katalysator für Versorgungsengpässe entwickelt.
Die gemeinsame Stellungnahme von KZBV und Bundeszahnärztekammer
zum TSVG kann unter www.kzbv.de/tsvg abgerufen werden.
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Kai Fortelka
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Datum: 22.08.2018 - 09:15 Uhr
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