Urlaub ja bitte - am liebsten im eigenen Pkw

Urlaub ja bitte - am liebsten im eigenen Pkw

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ARAG Experten erläutern, auf was beim Urlaub mit dem eigenen Auto zu achten ist



(LifePR) - Das Auto ist nach wie vor das beliebteste Reiseverkehrsmittel der Deutschen, auch wenn immer mehr Urlauber in den Flieger steigen. Immerhin: 2017 sind laut Deutschem Reiseverband 46 Prozent mit dem eigenen Pkw in die Ferien gefahren. Daher haben die ARAG Experten einige Tipps zusammengetragen, damit die Reise gelingt.

Führerschein

Führerscheine, die in einem EU-Land ausgestellt wurden, dürfen auch in der gesamten EU verwendet werden. Die ARAG Experten raten allerdings dazu, vor Reiseantritt die Gültigkeit der Fahrerlaubnis zu überprüfen. Anders als deutsche Führerscheine haben die internationale Fahrerlaubnis und Dokumente aus anderen EU-Staaten durchaus ein Verfallsdatum. Ist der Führerschein abgelaufen oder läuft im Urlaub ab, verliert er sofort seine Gültigkeit und wird womöglich im Urlaub gar nicht erst anerkannt. Wer einen vorläufigen Führerschein besitzt, darf nicht im Ausland fahren. Alte graue oder rosa Exemplare sind EU-weit zwar weiterhin gültig, aber es kann zu Problemen kommen, weil ausländische Behörden die Dokumente nicht akzeptieren. Wird der Führerschein auf Reisen gestohlen oder geht er verloren, können Urlauber sich an die örtliche Polizei, das Konsulat oder die Botschaft des eigenen Landes wenden. Dort wird dann ein vorläufiges Dokument ausgestellt, mit dem man weiterhin für einen begrenzten Zeitraum im Aufenthaltsland fahren darf. Allerdings wird dieser vorläufige Führerschein nicht unbedingt in anderen EU-Ländern anerkannt.

Autoversicherung

Eine in Deutschland ausgestellte Versicherungspolice bietet in der gesamten EU Deckung, auch bei einem Personenschaden. Damit man bei einem Unfall im Ausland bestens gewappnet ist, sollte man bei Reiseantritt an den Europäischen Unfallbericht und die Grüne Karte ? eine internationale   Versicherungskarte, die bei der Versicherung erhältlich ist ? denken.

Wenn ein Unfall passiert ist

Die ARAG Experten nennen hier die wichtigsten Regeln bei einem Unfall im Ausland!



Verkehrsverstöße im Ausland

Autofahrer sollten im Ausland immer besonders umsichtig fahren und die gegebenen Verkehrsregeln penibel beachten. Bußgelder können im Ausland nämlich sehr viel höher ausfallen als in Deutschland. ARAG Experten geben einen Überblick über Bußgelder im Ausland.

Richtig Tanken

Bevor man eine Reise ins Ausland antritt, ist es nicht unüblich, sich zumindest die wichtigsten Vokabeln anzueignen. ?Bitte?, ?Danke? und ?Prost? ist wahrscheinlich vielen Urlaubern gleich in mehreren Sprachen geläufig. Doch wenn man an der Tankstelle in Finnland steht und das Wort ?Polttoöljyi? liest, muss man schon ein echter Globetrotter sein, um zu verstehen, dass es sich dabei um Dieselkraftstoff handelt. Oder wer denkt schon beim griechischen Wort ?Amoliwdi Wensina? an Super oder Super plus? Einfacher wird die Sache, wenn man sich auf die Oktanzahl des jeweiligen Kraftstoffes konzentriert: Mit Oktan 91 ist Benzin gemeint, bei Oktan 95 handelt es sich um Super und Super Plus hat einen Wert von 98. Übrigens: In vielen Nachbarländern ist der Kraftstoff günstiger als in Deutschland. Doch es darf nicht gehamstert werden, denn innerhalb der EU dürfen nur bis zu 20 Liter Benzin aus dem Ausland eingeführt werden, ansonsten wird eine Mineralölsteuer fällig.

Maut oder Vignette?

In vielen Ländern kann das Befahren von Autobahnen, Schnellstraßen, Brücken oder Tunnels gebührenpflichtig sein. Zudem fällt in immer mehr europäischen Innenstädten bei der Einfahrt eine Citymaut an oder es werden kostenpflichtige Umweltzonen eingerichtet. Ob diese Gebühren in Form einer streckenbezogenen Maut oder einer zeitlich begrenzten Vignette anfallen, sollten Urlauber vor der Reise für ihr jeweiliges Reiseziel genau prüfen. Länderspezifische Informationen gibt es im Internet.

Wichtige Telefonnummern

Auswärtiges Amt (rund um die Uhr erreichbar): +49 (0)30/181 70

Zentralruf der Autoversicherer: bundeseinheitlich 0800/250 260 0 (Als gesetzlich anerkannte Auskunftsstelle ermittelt der Service die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung)

Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Compliance-Beauftragte als zentraler Auslagerungsbeauftragter Stopp, Polizei!
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Datum: 28.08.2018 - 08:57 Uhr
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