Klaffender Spalt zwischen politischer Wertschätzung von Denkmalen und deren Förderung
ID: 1646234
ruft Landes- und Bundespolitik auf, mehr in bauliches Kulturerbe zu
investieren. Die Förderung denkmalgeschützter Häuser kommt dabei viel
zu kurz.
Im Europäischen Kulturerbejahr 2018 wird das kulturelle Erbe in
den Mittelpunkt gestellt und auf allen politischen Ebenen das reiche
und vielfältige Kulturerbe von Politikern gewürdigt. Doch zwischen
der offiziellen Wertschätzung dieser Denkmale und deren Förderung
klafft eine unschöne Lücke. "Die Landesregierungen sparen nach wir
vor an der Denkmalförderung und auch der Entwurf des Bundeshaushalts
2018 enthielt zunächst dort eine große Null, wo sonst ein
Denkmalschutz-Sonderprogramm ein Vielfaches an Investitionen
beflügelte, um wertvolle Bausubstanz vor dem Verfall zu retten.",
sagte Hubertus v. Dallwitz, der Geschäftsführer der
Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum in Berlin, im Vorfeld
des diesjährigen Tages des offenen Denkmals.
"Der Großteil denkmalgeschützter Gebäude wird von privater Hand
bewahrt und gepflegt. Je nach Bundesland sind es zwischen 65 bis 80
Prozent aller Baudenkmale. Die Landesregierungen sollten sich jetzt,
im Jahr des europäischen Kulturerbes, dazu entschließen, ihre
Denkmalförderetats aufzustocken, um das Engagement im privaten
Denkmaleigentum zu unterstützen.", so v. Dallwitz weiter. Die
Leistungen der Privaten sind für das Kulturerbe unseres Landes von
unübersehbarer und unverzichtbarer Bedeutung! Doch für sehr viele
Denkmaleigentümer sind dringend notwendige Erhaltungsmaßnahmen ihres
Denkmals erst machbar, wenn sich Bund oder Land mit einem Zuschuss an
den Kosten beteiligt. Die denkmalfachlichen Mehrkosten durch
behördliche Auflagen sind erheblich. Daher fordert die
Aktionsgemeinschaft die Länder auf, je 10.000 Denkmale mindestens
zwei Millionen Euro an Zuwendungen bereitzustellen. Nur
Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt erfüllen bisher dieses
Ziel.
Weitere Forderungen der Aktionsgemeinschaft, welche sich für die
Denkmal besitzenden Mitglieder zweier Bundesverbände einsetzt, sind:
Befreiung der Denkmaleigentümer von der Grundsteuer und
Wiederanhebung der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen in zu eigenen
Wohnzwecken genutzten Baudenkmalen von 90 % auf 100 % (§ 10f EStG).
Die von der Deutschen Burgenvereinigung und den Familienbetrieben
Land und Forst gegründete Aktionsgemeinschaft Privates
Denkmaleigentum vertritt die Interessen von rund 1.000 privaten
Denkmaleigentümern gegenüber Bund und Ländern in Fragen des
Denkmalschutzrechts.
Pressekontakt:
Rea Petersen
Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum APD
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Datum: 05.09.2018 - 09:54 Uhr
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