LBS West: "Mit dem Baukindergeld kann man keine Luftschlösser bauen" (FOTO)
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(ots) -
Das Baukindergeld wird weiter kontrovers diskutiert: Die Experten
im Ministerium wollen in diesen Tagen bekannt geben, wie sie die neue
Förderung für junge Familien genau ausgestalten wollen. Das Verfahren
muss vor allem eins sein: einfach aus Sicht der Verbraucher, sagt
Jörg Münning, Vorstandsvorsitzender der LBS West.
Die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum durch das
Baukindergeld wird in Deutschland kontrovers diskutiert. Warum ist
das Baukindergeld aus Ihrer Sicht sinnvoll?
Jörg Münning: Deutschland hat im europäischen Vergleich immer noch
die niedrigste Wohneigentumsquote. Das neue Baukindergeld ist für
viele junge Familien deshalb eine dringend benötigte
Finanzierungshilfe, um es sicher ins eigene Zuhause zu schaffen. Die
maximale Höhe von 12.000 Euro pro Kind garantiert, dass mit dem Geld
keine Luftschlösser finanziert werden, sondern wieder mehr Familien
die Chance auf Wohneigentum bekommen. Es ist richtig und wichtig in
der "Mieterrepublik" Deutschland wieder ein starkes Signal zugunsten
des selbstgenutzten Wohneigentums zu setzen.
Von wie vielen Familien reden wir, die vom neuen Baukindergeld
profitieren könnten?
Münning: Das Baukindergeld wird zusätzlich 58.000 junge Familien
in die Lage versetzen, Wohneigentum zu erwerben. Alleine in unserem
Geschäftsgebiet in NRW und Bremen sind es 13.000. Zu diesem Ergebnis
kommt eine Modellrechnung des Berliner Immobilienforschungsinstituts
empirica in Zusammenarbeit mit LBS Research. Das derzeit vorhandene
Potenzial an jungen Mieterhaushalten mit Kindern, die aufgrund ihrer
Einkommens- und Eigenkapitalsituation für einen Wohneigentumserwerb
in Frage kommen, erhöht sich damit in Deutschland um 32 Prozent auf
knapp 240.000 Haushalte.
Wie kann das Baukindergeld jungen Familien bei ihrem Weg ins
eigene Zuhause helfen?
Münning: Um eine Immobilie sicher finanzieren zu können, ist
Eigenkapital ein entscheidender Faktor. Das über einen Zeitraum von
zehn Jahren gezahlte Baukindergeld kann dabei angerechnet werden und
die Familien sofort deutlich entlasten. Die jährlichen Zahlungen
können aber auch bei der Tilgung in eine Finanzierung einbezogen
werden und so die Gesamtkosten senken. Insbesondere für die so
genannten Schwellenhaushalte bietet die neue Förderung also die
Chance auf eine bessere Zukunft im eigenen Zuhause. Wer allerdings
glaubt, dass das Baukindergeld ein Allheilmittel am Wohnungsmarkt
ist, wird enttäuscht werden. Das zeitlich befristete Baukindergeld
lindert die aktuelle Not, aber es löst das wesentliche Problem nicht:
jungen Familien fehlen attraktive Anreize, um frühzeitig selber
Eigenkapital aufzubauen. Gerade in den Nullzinsjahren ist es
entscheidend, das Ansparen über staatlich geförderte Instrumente wie
die Wohnungsbauprämie oder die Eigenheim-Rente (auch "Wohn-Riester"
genannt) für junge Menschen attraktiv zu halten. Das muss - neben dem
Baukindergeld - eine Priorität sein.
Ab wann kann das Baukindergeld beantragt werden?
Münning: Wer 2018 erstmals gebaut oder gekauft hat, wird die
Chance auf Baukindergeld bekommen. Die Details werden dieser Tage
vorgelegt. Wir begrüßen sehr, dass sich die Experten im Ministerium
Zeit genommen haben, um den Prozess der Beantragung und Abwicklung
gut zu durchdenken. Das Verfahren muss vor allem eines sein: einfach
aus Sicht der Verbraucher. Es ist aber bereits absehbar, dass die
Lösung nicht jeden zufriedenstellen wird. Schon heute erleben wir in
der Beratung Immobilien-Interessenten, die sich als Unverheiratete
mit Kindern bei Baukindergeld vermeintlich nicht gerecht behandelt
fühlen oder enttäuschte Bauherren, die kurz vor Jahreswechsel
2017/2018 gekauft haben. Daher wird es ergänzend gute Beratung
brauchen, um die offenen Fragen zu beantworten und die Chancen zu
nutzen.
Pressekontakt:
Sven Schüler
Tel.: 0251 / 412 5051
Mobil: 0170 / 760 6290
E-Mail: sven.schueler@lbswest.de
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Datum: 05.09.2018 - 10:11 Uhr
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