Verlegerverbände begrüßen wegweisende Entscheidung des Europäischen Parlaments für Modernisierung des Urheberrechts
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Zeitungsverleger (BDZV) und Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
(VDZ) begrüßen die heutige Entscheidung des Europäischen Parlaments
in Straßburg für ein neues europäisches Urheberrecht. Dieses wird von
über 100 europäischen Verbänden der Kreativbranche - von Musikern,
über Orchester, Buchautoren, Filmemachern bis hin zu den Journalisten
und Verlagen - unterstützt.
Von dem neuen Recht profitieren nach Auffassung beider
Spitzenverbände alle Inhaber urheberrechtlich geschützten Eigentums
und alle Menschen in Europa, weil die Kreativbranche den großen
Internetkonzernen gegenüber nun endlich klare Spielregeln
durchgesetzt hat. Das Europäische Parlament hat heute ein Zeichen
gegen die Nutzung von geschützten Werken im Internet ohne Genehmigung
der Rechteinhaber gesetzt.
Die Novelle des Urheberrechts in der Europäischen Union verfolgt
das Ziel, geltendes Recht an das veränderte Nutzungsverhalten der
Bürger anzupassen und dabei die Interessen von Künstlern, Autoren,
Produzenten, Verlegern, Rechteinhabern, Konsumenten und
Internetnutzern fair auszugleichen.
Nach jahrelangen Debatten und Auseinandersetzungen, die zum Teil
durch die massenhafte Verbreitung falscher Tatsachen begleitet
wurden, kann der Trilog mit Rat, Kommission und Parlament auf der
EU-Ebene nun beginnen. Sobald der Trilog erfolgreich abgeschlossen
wurde, kann der Text des Kompromissvorschlags in ein Gesetz
umgewandelt werden.
Pressekontakt:
BDZV
Alexander von Schmettow
Leiter Kommunikation
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: schmettow@bdzv.de
VDZ
Peter Klotzki
Geschäftsführer Kommunikation
Telefon 030/726298-162
E-Mail p.klotzki@vdz.de
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Datum: 12.09.2018 - 14:06 Uhr
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