Musterfeststellungsklage / Die R|U|S|S Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt den VZBV in Kooperation mit dem ADAC
ID: 1648935
Tobias Ulbrich führen als Gesellschafter der neugegründete R/U/S/S
Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die erste
Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG für den
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Die Partnerschaftsgesellschaft Rogert & Ulbrich mit Sitz in
Düsseldorf ist bereits seit Ende September 2015 unter der
Internetseite auto-rueckabwicklung.de Anlaufstelle für geschädigte
Verbraucher.
Prof. Dr Rogert stellte früh fest, dass der VW-Konzern und sein
Händlerring nach dem Motto "wer nicht klagt, kriegt nix" agiert.
"Eine ebenso einfache wie erfolgreiche Strategie", so der Anwalt.
Umso erfreulicher war es, als es seiner Kanzlei im September 2016
als erster Kanzlei in NRW gelang, Gewährleistungsansprüche wegen des
Abgasskandals gerichtlich gegen einen Händler durchzusetzen. Das
Gericht nannte das Kind in der mündlichen Verhandlung beim Namen und
sprach von massenhaftem Betrug statt von Schummelsoftware.
Im Januar 2017 erstritt die Kanzlei Rogert & Ulbrich vor dem
Landgericht Hildesheim den ersten Sieg gegen die Volkswagen AG aus
unerlaubter Handlung und sogar ausdrücklich wegen Betruges und
vorsätzlich sittenwidriger Schädigung. Dadurch bereitete die Kanzlei
Rogert & Ulbrich den Boden für Individualklagen ebenso wie der
nunmehr die anstehenden Musterfestststellungsklage.
Seitdem vertritt die Kanzlei Rogert & Ulbrich rund 8.000 Mandaten
und es wurden über 6.000 Klagen erhoben. An 82 von 115 Landgerichten
haben die Kollegen Stoll & Sauer und die Kanzlei Rogert & Ulbrich
nach eigenen Angaben bereits klagestattgebende Urteile gegen die
Volkswagen AG errungen.
So war es nicht fernliegend, dass sich die führenden Kanzleien im
Abgasskandal zusammenschließen, um gemeinsam eine Gesellschaft für
die Herhebung von Musterfeststellungsklagen zu gründen - die R|U|S|S
Litigation GmbH.
Die neuen Geschäftsführer der R|U|S|S Litigation
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prof. Dr. Marco Rogert, Tobias
Ulbrich, Dr. Ralf Stoll und Ralf Sauer freuen sich, dass der VZBV in
Kooperation mit dem ADAC der neu gegründeten Gesellschaft das
Vertrauen schenkt, die bundesweit erste Musterfestststellungsklage zu
führen. Prof. Dr. Marco Rogert erklärt: "Es erfüllt uns auch ein
wenig mit Stolz, da uns anfangs viele für unser Tun belächelt haben."
"Unter dem Dach der neu gegründeten Spezialgesellschaft R|U|S|S
Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH werden wir nunmehr das neue
Instrument zum Verbraucherschutz erstmals anwenden. Das ist trotz der
bestehenden Kritik an der Struktur dieser Klageform ein Meilenstein
für den Verbraucherschutz und ein wesentlicher erster Schritt in die
richtige Richtung. Wir betreten neues juristisches Terrain und
leisten echte Pionierarbeit, erläutert Tobias Ulbrich weiter.
Prof. Dr. Marco rogert führt zur ersten Musterfeststellungsklage
weiter aus: "Es bleibt zu hoffen, dass Geschädigte, die bis heute
nicht geklagt haben - und das sind rechnerisch schier unglaubliche 99
% der Betroffenen - die Zeichen der Zeit erkennen und sich nunmehr
auf diesem Weg gegen den dreisten Griff ins Portemonnaie zur Wehr
setzen."
SPD Mann Reinhold Jost hat laut heutiger Handelsblatt-Meldung in
anderem Kontext Richtung Automobilindustrie gesagt: "Wer bescheißt,
der zahlt!" Dem ist nach Auffassung der Anwälte nichts hinzuzufügen.
Pressekontakt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert
Rogert & Ulbrich Partnerschaftsgesellschaft
Königsallee 2b
40212 Düsseldorf
http://www.auto-rueckabwicklung.de
Email: rogert@ru-law.de
Telefon: 0211-2106380
Original-Content von: Rogert & Ulbrich, übermittelt durch news aktuell
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Datum: 12.09.2018 - 14:43 Uhr
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