Sichtbare Ersatzteile könnten günstiger werden / Reparaturklausel im Designschutz stärkt Autofahrerrechte
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ADAC bislang zu viel für sichtbare Kfz-Ersatzteile wie Stoßstangen,
Kotflügel oder Scheinwerfer. Denn anders als in vielen EU-Staaten
genießen Fahrzeughersteller in Deutschland Designschutz für solche
Kfz-Ersatzteile. Der ADAC setzt sich daher seit Jahren für eine
Liberalisierung dieses Markts ein und fordert die Einführung einer
sog. Reparaturklausel in das Designrecht, die den Designschutz im
Markt für sichtbare Ersatzteile aufhebt. Den jetzt von
Verbraucherschutzministerin Barley (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf,
mit dem eine solche Reparaturklausel eingeführt werden soll, bewertet
der ADAC positiv. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Stärkung des
Wettbewerbs auf dem Ersatzteilmarkt und für die Wahlfreiheit der
Verbraucher in Deutschland.
Die Kosten für Wartung und Reparatur für ein Kfz über die
Lebensdauer hinweg entsprechen oft dem Anschaffungspreis oder
übersteigen diesen sogar. Nach der derzeitigen Gesetzeslage hat der
Verbraucher bei sichtbaren Ersatzteilen (z.B. Karosserieteilen,
Außenspiegel etc.) oft keine Möglichkeit, zwischen
Originalersatzteilen des Herstellers und günstigeren Ersatzteilen von
unabhängigen Teileherstellern zu wählen. Da sich die Hersteller bei
diesen Teilen auf den Designschutz berufen können, ist der Nachbau
für Zulieferer untersagt. Autobesitzer müssen deshalb häufig
überteuerte Originalteile kaufen. Möchte der Verbraucher einen
Unfallwagen reparieren, muss er z.B. einen teuren Kotflügel beim
Kfz-Hersteller kaufen. Gerade bei älteren Fahrzeugen kann damit ein
kleiner Unfallschaden zu einer so hohen Kostenbelastung führen, dass
die Reparatur wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist.
Nach Ansicht des ADAC ist der Designschutz für sichtbare
Ersatzteile sachlich nicht begründbar. Eine Gefahr für die Sicherheit
von Fahrzeugen bei Einführung der Reparaturklausel ist nicht zu
befürchten: Der Designschutz regelt ausschließlich das äußere
Erscheinungsbild von Produkten. Die Sicherheit und Qualität der
Ersatzteile wird durch das Typgenehmigungsverfahren sichergestellt.
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ADAC Newsroom
T +49 89 76 76 54 95
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Datum: 12.09.2018 - 14:57 Uhr
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