Kinderrechte stärken - Kinderrechte ins Grundgesetz / Zum Weltkindertag am 20. September

Kinderrechte stärken - Kinderrechte ins Grundgesetz / Zum Weltkindertag am 20. September

ID: 1651430
(ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt
dem Bundestag und dem Bundesrat anlässlich des Weltkindertags am 20.
September, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.

"Kinder haben eigene Rechte. Sie müssen darin gestärkt werden,
ihre Rechte kennenzulernen, sie einzufordern und sie gegenüber
staatlichen Stellen und Gerichten durchzusetzen. Die Verankerung von
Kinderrechten im Grundgesetz würde die subjektiven Rechte von Kindern
an prominenter Stelle sichtbar machen. Jetzt ist es Zeit, dieses
Vorhaben umzusetzen", erklärt Claudia Kittel, Leiterin der
Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts.

"Der Staat hat nicht nur die Verpflichtung, Kinder zu schützen,
sondern auch zu fördern und zu beteiligen. Kinder anzuhören und sie
in allen sie betreffenden Angelegenheiten zu beteiligen, ist ein
zentrales Anliegen der UN-Kinderrechtskonvention, welches sich auch
im Grundgesetz wiederfinden sollte. Es ist Ausdruck der Achtung des
Kindes als Träger von Menschenrechten", so Kittel weiter.

Die UN-Kinderrechtskonvention ist geltendes Recht in Deutschland
und von allen staatlichen Stellen auf Bundes-, Landes- und kommunaler
Ebene schon jetzt anzuwenden. In der Verwaltungs- und Rechtspraxis
bestehen zum Teil weitreichende Umsetzungsdefizite, die auch auf das
fehlende Verständnis der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention
zurückzuführen sind.

Schon seit Jahren fordert der UN-Ausschuss für die Rechte des
Kindes die Bundesregierung dazu auf, Kinderrechte im Grundgesetz zu
verankern. Die Regierungskoalition hat sich diesen Auftrag in den
Koalitionsvertrag geschrieben und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit
der Erarbeitung eines Formulierungsvorschlages beauftragt.

In den Verfassungen vieler anderer europäischer Staaten, aber auch
in den meisten Landesverfassungen der Bundesländer sind Rechte von


Kindern bereits festgeschrieben. Zentraler Maßstab für die
Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz sollte die
UN-Kinderrechtskonvention sein. Mit der Europäischen
Grundrechtecharta gibt es für diese Umsetzung bereits ein
überzeugendes Vorbild.

WEITERE INFORMATIONEN

"Kinderrechte ins Grundgesetz - Kinder als Träger von
Menschenrechten stärken". Berlin: Deutsches Institut für
Menschenrechte (Position Nr. 7, November 2016). http://ots.de/VarSJb

FAQ zum Thema Kinderrechte ins Grundgesetz http://ots.de/I9jWwL



Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Tel.: 030 259 359-14 | Mobil: 0160 96 65 00 83
hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @dimr_berlin

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Datum: 19.09.2018 - 13:59 Uhr
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