Baugewerbe: Den Worten müssen Taten folgen / Schnelle Umsetzung der Beschlüsse des Wohnungsbaugipfels angemahnt
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die im Rahmen des Wohnungsbaugipfels gefasst wurden, grundsätzlich.
Aber Beschlüsse alleine reichen nicht. Nun geht es darum, die
Beschlüsse möglichst zügig umzusetzen. Und dafür war es richtig und
wichtig, dass alle drei staatlichen Ebenen, Bund, Länder und Kommunen
beteiligt waren und nun hoffentlich am selben Strang in dieselbe
Richtung ziehen." Dieses erklärte der Präsident des Zentralverbandes
des Deutschen Baugewerbes, Dr.-Ing. Hans Hartwig Loewenstein, nach
dem Baugipfel heute im Bundeskanzleramt.
Loewenstein ging in seinem Statement auf mehrere Punkte des zwölf
Seiten starken Papiers ein: "Wir begrüßen es sehr, dass der Bund die
Förderung des sozialen Wohnungsbaus aufgestockt hat, so dass 100.000
zusätzliche Sozialwohnungen geschaffen werden können. Allerdings muss
sichergestellt sein, dass die Länder die Mittel in vollem Umfang
zweckbestimmt einsetzen.
Mitarbeiterwohnungen können ein probates Mittel sein, sowohl dem
Fachkräftemangel als auch der Wohnungsnot entgegenzuwirken. Wir gehen
davon aus, dass die von der Bundesregierung bereits beschlossene
steuerliche Sonderabschreibung auch für den Bau von
Mitarbeiterwohnungen durch die privaten Unternehmen gilt.
Dass das Baugesetzbuch wie auch die Landesbauordnungen
grundsätzlich durchforstet werden müssen, um Planungsprozesse zu
vereinfachen, begrüßen wir ebenfalls. Besonders im Bereich des
Bauordnungsrecht gibt es viel zu tun. Wenn in dem Papier nun für ein
"einfaches, handhabbares und verständliches Bauordnungsrecht"
geworben wird, so entspricht das genau dem, was wir seit Langem
erwarten. Typenhäuser müssen zwingend in die Landesbauordnungen
einbezogen werden, um in bestimmten Segmenten des Wohnungsmarktes
schneller zu neuen Wohnhäusern zu kommen. Hier sind vor allem die
Länder gefordert. In diesem Kontext gehört auch die Forderung aus dem
Eckpunktepapier, dass technische Standards und Normen sowie Gesetze
nicht dazu führen dürfen, dass Bauen und Wohnen unerschwinglich
werden. In diesem Zusammenhang sei an die Mantelverordnung erinnert,
die, würde sie in der im Bundesrat anhängigen Fassung umgesetzt, zu
einer erheblichen Kostensteigerung für die Unternehmen und damit zu
einer Verteuerung des Wohnens führen würde. Ähnliches gilt auch für
die die EnEV. Allein die Verschärfung der EnEV von 2014 hat zu
Mehrkosten von rund 10 % beim Bauen geführt, ohne dass dadurch
adäquate Einsparungen bei dem Energieverbrauch erzielt worden sind.
Vor diesem Hintergrund sei darin erinnert, dass bei einer
langfristigen Energieeffizienzstrategie, wie im Eckpunktepapier
vorgesehen, auf eine weitere Verschärfung der Standards bei der EnEV
verzichtet werden muss.
Wir begrüßen das Bekenntnis des Eckpunktepapiers zur dualen
Ausbildung in der Bauwirtschaft, die wesentlich zur
Nachwuchssicherung am Bau beiträgt. Dazu gehört aber auch, dass der
Meistervorbehalt in den Bauberufen erhalten bzw. dort wo er
abgeschafft worden ist, wieder eingeführt wird. Leider konnte man
sich nicht darauf verständigen, die Bekämpfung von Schwarzarbeit,
illegaler Beschäftigung und Lohndumping am Bau mit in das Papier
aufzunehmen. Dieses ist aber essenziell, wenn man die
Leistungsfähigkeit der mittelständischen Bauwirtschaft auf Dauer
erhalten möchte."
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Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Datum: 21.09.2018 - 15:01 Uhr
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