NATURSTROM AG unterstützt BUND NRW im Klageverfahren zum Erhalt des Hambacher Waldes
ID: 1653048
der Polizei die Baumhäuser im Hambacher Wald - während in Berlin die
Kohlekommission über einen verlässlichen Kohleausstieg verhandelt.
Die Räumungsarbeiten zum jetzigen Zeitpunkt konterkarieren aus Sicht
der NATURSTROM AG die Arbeit der Kommission und die Bemühungen aus
Teilen der Politik, aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft für eine
schnelle Energiewende und einen wirksamen Klimaschutz. Deswegen
unterstützt der Öko-Energieversorger finanziell die rechtlichen
Schritte des BUND NRW, mit denen eine Rodung des Hambacher Waldes
noch verhindert werden soll.
"Die Räumung des Hambacher Waldes torpediert die Arbeit der
Kohlekommission und ist zum aktuellen Zeitpunkt eine unnötige
Provokation", kritisiert Oliver Hummel, Vorstand der NATURSTROM AG.
Der Düsseldorfer Öko-Energieversorger befürwortet die Forderung
mehrerer Umweltverbände, Rodungen im Hambacher Wald bis zur
Entscheidung der Kohlekommission auszusetzen. Auch, falls die
Kohlekommission nicht wie geplant ihre Ergebnisse bis Mitte Dezember
vorlegen sollte.
"Wind- und Solarstrom aus neuen Anlagen ist längst viel günstiger
als Kohle- und Atomstrom aus neu errichteten Kraftwerken", betont
Oliver Hummel. "Und der Preisrutsch bei den Erneuerbaren geht immer
weiter. Landespolitik und Tagebaubetreiber in den Braunkohle-Ländern
dürfen diese Entwicklung nicht einfach ausblenden. Der Hambacher Wald
kann erhalten werden, ohne dass in NRW die Lichter ausgehen." Daher
unterstützt NATURSTROM den BUND NRW in seinen Bestrebungen, den
Hambacher Wald auf dem Rechtsweg zu retten.
So setzt sich der BUND u.a. gegen die bergrechtliche Genehmigung
des Tagebaus Hambach ein. "Entscheidend dabei ist, dass die
Restflächen des Hambacher Waldes zwingend als FFH-Gebiet für das
europäische Natura 2000-Schutzgebietsnetz hätten gemeldet werden
müssen", erläutert Dr. Thomas Krämerkämper, Vorstand im BUND NRW e.V.
Die NRW-Landesregierung hatte dies unterlassen. Der BUND sieht hinter
dieser Entscheidung vor allem die Motivation, die Fortführung des
Tagebaus nicht zu gefährden. "Solche wirtschaftlichen Gründe dürfen
bei der Auswahl der Gebiete jedoch keine Rollen spielen", betont
Krämerkämper. Das Verfahren liegt derzeit beim Oberverwaltungsgericht
in Münster. Es ist zu erwarten, dass die unterlegene Partei in
Revision beim Bundesverwaltungsgericht gehen wird, weswegen mit einem
Urteil in letzter Instanz nicht vor 2020 zu rechnen ist.
Pressekontakt:
Dr. Tim Loppe
NATURSTROM AG
Pressesprecher
Tel +49 211 77900-363
E-Mail loppe@naturstrom.de
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Datum: 24.09.2018 - 13:06 Uhr
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