Haus eingestürzt / Bauarbeiten am Nachbargrundstück waren verantwortlich (FOTO)
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(ots) -
Es dürfte wohl neben Brand und Überschwemmung zu den schlimmsten
Vorstellungen von Immobilieneigentümern gehören, dass ihr Haus
plötzlich einstürzt. Bei einem Objekt im Rheinland war das der Fall.
Die Ursache dafür war schnell ermittelt: eine Baustelle auf dem
Nachbaranwesen mit erheblichem Erdaushub. Im Zivilprozess stellte
sich heraus, dass der mit den Aushubarbeiten betraute Bauunternehmer
gegen die anerkannten Regeln der Technik verstoßen habe. Ein solches
Verhalten spricht laut Information des Infodienstes Recht und Steuern
der LBS in den Augen der Justiz bereits von sich aus für die
Vermutung, dass eventuell auftretende Schäden darauf zurückzuführen
sind. Wenn ein Unternehmen an solchen Aushubarbeiten teilnehme, dann
müsse es nicht nur vor Beginn, sondern auch während der Arbeiten
prüfen und sicherstellen, dass dem Nachbargebäude kein Schaden drohe.
Im konkreten Fall war es um einen Streitwert in Höhe von rund 200.000
Euro gegangen. (Oberlandesgericht Köln, Aktenzeichen 16 U 6/17)
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de
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Datum: 01.10.2018 - 09:00 Uhr
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