Kündigungstermin Autoversicherung am 30.11. – Wechseltipp: Auf Rückstufung im Schadensfall achten
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Die meisten Tarife der Autoversicherungen sehen eine Hauptfälligkeit zum 1. Januar vor. Auf Grund der einheitlichen Kündigungsfrist von einem Monat, muss die Kündigung bis zum 30. November dem Versicherer vorliegen. Doch schon jetzt liegen die neuen Tarife vor. Einen Wechseltipp gibt Jürgen Buck, Vorstand der GVI, gleich mit auf den Weg: „Bewahren Sie den Nachweis der Kündigung auf“. Nachweis ist ein Faxproto-koll, Einschreibebeleg und Eingangsbestätigungs-Email. Zudem darf bei Abschluss der Autoversicherung nicht nur auf den Preis geachtet werden, zumal diese auch noch viele Merkmale für die Preisberechnung mit einbezieht.
Deshalb ist der entscheidende Wechseltipp des Experten, die Prüfung der Leistungen der Autoversicherung. „So haben viele ältere Tarife der Kfz-Versicherungen vorteilhaftere Bedingungen. Zum Beispiel ist der Rabattretter, der oftmals im Schadensfall vor einer teureren Rückstufung schützt, bei älteren Tarifen beitragsfrei eingeschlossen. Zudem kann die Rückstufung im Schadensfall generell im neuen Tarif schlechter sein, was vor allem für junge Fahrer wegen der höheren Schadenshäufigkeit oft Auswirkungen hat. Ein Vergleich kann leicht über die Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System erfolgen, die sich in den Bedingungs-Anhängen befinden“, so der Fachmann weiter.
Weitere Wechseltipps zum Thema „Autoversicherung - Tipps für Kostensenkung und Wechsel“, Musterbriefe, Kündigungstermin, Rückstufung im Schadensfall und „Online-Vergleichsrechner Autoversicherung“ finden Wechselwillige unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“.
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Datum: 16.10.2018 - 11:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1660620
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Freigabedatum: 16.10.2018
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