Rheinische Post: Bearbeitung von Steuererklärungen kostet pro Jahr 2,3 Milliarden Euro
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muss ein typischer Arbeitnehmer nach Angaben der Bundesregierung im
Durchschnitt drei Stunden und 50 Minuten aufwenden. Das geht aus der
Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der
FDP-Bundestagsfraktion hervor, die der Düsseldorfer "Rheinischen
Post" (Mittwoch) vorliegt. Als "typisch" gelten alle Arbeitnehmer,
die mit ihrer Steuererklärung nur eine der Anlagen "Kind", "N", "V"
oder "Vorsorgeaufwand" ausfüllen müssen. Da es insgesamt 14,1
Millionen solcher "typischen Arbeitnehmer" gibt, fallen dem Papier
zufolge pro Jahr insgesamt 54,05 Millionen Stunden nur für deren
Steuererklärungen an. Die Bearbeitung der Steuererklärungen in
Finanzämtern beanspruche zusätzlich etwa 50 Millionen Arbeitsstunden,
schreibt die Regierung in ihrer Antwort. "Die Gesamtausgaben betragen
dafür jährlich schätzungsweise 2,3 Milliarden Euro", heißt es in dem
Papier. Mehr oder auch höhere Pauschbeträge für Arbeitnehmer, um die
Steuererklärungen zu vereinfachen, plant die Bundesregierung vorerst
jedoch nicht. Sie fürchtet Steuermindereinnahmen. Denn würde sie etwa
die Entfernungspauschale für Pendler von derzeit 30 Cent pro
Kilometer verdoppeln, müsste sie Mindereinnahmen von 7,2 Milliarden
Euro pro Jahr hinnehmen, so die Regierung. Die Verdoppelung des
Arbeitnehmerpauschbetrags für Werbungskosten von derzeit 1000 Euro
pro Jahr würde 6,5 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen bedeuten.
"Die Bundesregierung klaut den Bürgern wichtige Lebenszeit, die für
Bürokratie aufgewandt werden muss", kritisierte FDP-Politiker Frank
Schäffler. "Besser wäre es, wenn die Regierung endlich das
Steuersystem vereinfachen würde. Dazu würde sich die regelmäßige
Anpassung der Pauschalen im Einkommensteuerrecht anbieten."
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Datum: 17.10.2018 - 00:00 Uhr
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