Stromsteuer-Befreiung weiterhin bei 2 MW-!-

Stromsteuer-Befreiung weiterhin bei 2 MW-!-

ID: 1663309

Referentenentwurf des BMF vom 19. Oktober 2018 sieht auch zukünftig eine Stromsteuer-Befreiung für Strom aus EE- und KWK-Anlagen zur dezentralen Versorgung bis 2 MW vor.



(PresseBox) - Lange Zeit gab es nur Gerüchte rund um die Neureglung der Stromsteuerbefreiung für KWK-Anlagen nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG (Steuerbefreiung für dezentrale Versorgungskonzepte). In der KWK-Branche herrschte aufgrund des Plans des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) hinsichtlich einer Herabsetzung der Leistungsgrenze auf 1 MW erhebliche Unruhe. Die finanziellen Auswirkungen einer Herabsetzung dieser Leistungsgrenze wären auch für Bestandsanlagen erheblich gewesen.

Das BHKW-Infozentrum berichtet nun, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 19.10.2018 einen Referentenentwurf eines ?Gesetzes zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerlicher Vorschriften? vorgelegt und die Verbändeanhörung eingeleitet hat (siehe ?Stromsteuer-Befreiung auch weiterhin bis 2 MW?).

Obwohl die EU-Kommission diese Vorschriften als staatliche Beihilfen wertet, scheint das BMF im Rahmen der erforderlichen Neuregelung trotzdem davon auszugehen, dass die Grenze in Höhe von 2 MW elektrischer Leistung hinsichtlich der Stromsteuerbefreiung beibehalten werden kann. Zukünftig sollen aber nur noch hocheffiziente KWK-Anlage sowie Stromerzeugungsanlagen, die den Strom auf Basis erneuerbarer Energien bereitstellen, von einer Gewährung einer Stromsteuerbefreiung profitieren. Außerdem fordert die neue Stromsteuer-Durchführungsverordnung einen Nachweis der Zeitgleichheit von Erzeugung und Entnahme ? ähnlich den Vorgaben beim Nachweis der EEG-Umlage auf die Eigenstromverwendung.

Entfall der Anzeige- und Erklärungspflichten

Positiv ist die Veränderung des §3 Abs. 1 der Energie- und Stromsteuer-Transparenzverordnung zu werten. Begünstigte haben gegenüber dem zuständigen Hauptzollamt nur noch Anzeige- oder Erklärungspflichten, soweit die Höhe der jeweils betroffenen Steuerbegünstigung ein Aufkommen von 200.000 Euro oder mehr hat.



Die Bestimmungen des ?Gesetzes zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften? soll frühestens am 1. Juli 2019 in Kraft treten.

 

Energie- und Stromsteuer-Seminare

Die angedachten neuen Bestimmungen der Energie- und Stromsteuergesetzes sind Thema der im Frühjahr 2019 stattfindenden Energie- und Stromsteuerseminare. Diese finden am 24. Januar 2019 in Heidelberg sowie am 21. März 2019 in Mainz statt.

Eine Gesamtübersicht über die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen vermittelt der zweitägige Workshop ?Rechtliche Rahmenbedingungen für KWK-Anlagenbetreiber? am 29./30. Januar 2019 in Kassel.

Außerdem wird RA Dr. Markus Kachel in seinem Vortrag ?Aktuelle KWK-Rechtsthemen? im Rahmen des KWK-Jahreskongresses am 06./07. November 2018 in Dresden auf die zu erwartenden Änderungen eingehen.

Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.

Bereits heute können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.

Im Herbst 2018 wird dann die aktualisierte Version der "BHKW-Kenndaten 2018/2019" zur Verfügung stehen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 10.000 Abonnenten kostenlos informiert.

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Datum: 23.10.2018 - 19:00 Uhr
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