Rheinische Post: Arbeitsrechtler kritisiert Gerichtsurteil zu kirchlichen Stellen
ID: 1664306
auch Mitglied des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland ist,
hat das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur
kirchlichen Einstellungspraxis kritisiert. "Die Entscheidung hat die
Vorgaben, die der Europäische Gerichtshof gemacht hat, offensichtlich
sehr eng umgesetzt", sagte Joussen der Düsseldorfer Rheinischen Post
(Freitag): "Das BAG hat den dort eröffneten Spielraum nicht genutzt.
Gerade bei der fraglichen Stelle wäre es auch vor dem Hintergrund des
EuGH möglich gewesen, die Kirchenzugehörigkeit zu verlangen." Dass
die Richter in Erfurt dem nicht gefolgt seien, sei überraschend,
sagte Joussen. Er hält eine Fortsetzung des Streits in Karlsruhe für
möglich: "Die Diakonie wird überlegen müssen, ob man das vom
Bundesverfassungsgericht überprüfen lässt. Denn jetzt fallen BAG und
EuGH auf der einen und Bundesverfassungsgericht auf der anderen Seite
weit auseinander." Das BAG hatte einer konfessionslosen
Sozialpädagogin eine Entschädigung zugesprochen, die bei einer
Stellenausschreibung der Diakonie nicht zum Zuge gekommen war. Sie
sei wegen der Religion benachteiligt worden, begründeten die Richter.
www.rp-online.de
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 26.10.2018 - 00:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1664306
Anzahl Zeichen: 1549
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Düsseldorf
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 381 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rheinische Post: Arbeitsrechtler kritisiert Gerichtsurteil zu kirchlichen Stellen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).