Sperrfrist: Montag, 12.November, 06:00 Uhr: Experten kritisieren Kündigungsklauseln bei Bestattungsvorsorge-Verträgen
ID: 1669187
Sperrfrist: 12.11.2018 06:00
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4.500 Euro kostet laut Stiftung Warentest eine Bestattung im
Durchschnitt. Wer die Kosten für seine Beerdigung nicht seinen
Angehörigen überlassen will, sorgt entsprechend vor: Immer mehr
Verbraucher schließen deshalb sogenannte Treuhandverträge zur
Bestattungsvorsorge ab - nach Aussagen der Branche jeder Fünfte.
Das rbb-Verbrauchermagazin SUPER.MARKT hat mit dem
Rechtsreferenten der Verbraucher-Initiative Aeternitas e.V., Torsten
Schmitt, getestet, wie teuer und wie transparent solche Angebote
sind, wie sicher das Geld dort angelegt wird und ob die
Kündigungsbedingungen klar geregelt werden.
Kritik übte der Jurist an der Vertragsgestaltung der Deutschen
Bestattungsvorsorge Treuhand AG, eine der größten Gesellschaften, die
zum Bundesverband Deutscher Bestatter gehört. Insbesondere die
Kündigungsklausel moniert Schmitt: "Falls der
Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag gekündigt wird, erfolgt die
Auszahlung an den Vertragsbestatter." Das würde bedeuten, dass der
Kunde sich im Streitfall mit dem Bestatter auseinandersetzen muss.
Dieser könne eine Entschädigung einbehalten. Das sei für den Kunden
ein eindeutiger Nachteil.
Laut Schmitt ist nicht jede Rücklage für die eigene Bestattung
sicher. "Eine angemessene Bestattungsvorsorge muss ganz klar auch
dafür angelegt sein." Oft sei die Zweckbindung aber nicht eindeutig,
so Schmitt.
Mehr zum Thema am Montagabend um 20.15 Uhr im rbb Fernsehen.
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Rundfunk Berlin- Brandenburg
SUPER.MARKT
Ansprechpartner:
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Datum: 12.11.2018 - 06:00 Uhr
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