Nach Kabinettsbeschluss zu Diesel-Fahrverboten: Auch Treibhausgasminderungspflicht für Benzin und Diesel zügig verschärfen (FOTO)
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(ots) -
Der heutige Beschluss des Bundeskabinetts zur Änderung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), mit dem u.a. die
Verhältnismäßigkeit flächendeckender Diesel-Fahrverbote gesetzlich
definiert werden soll, ist nach Ansicht des Bundesverbandes der
deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) nicht ausreichend für mehr
Klima- und Umweltschutz im Verkehr. Entsprechende Gesetzesänderungen
sollten nicht nur auf Stickstoffdioxidemissionen abzielen, sondern
auf die Minderung aller verkehrsbedingten Emissionen. Der BDBe
fordert daher eine zügige Anhebung der Treibhausgasminderungsquote
(THG-Quote) für alle in Verkehr gebrachten Kraftstoffe.
Der Beschluss der Bundesregierung setzt die Koalitionseinigung
über das Konzept für "Saubere Luft und die Sicherung der
individuellen Mobilität in unseren Städten" vom Oktober 2018 um.
Durch eine Änderung des BImSchG sollen bundeseinheitliche Regeln für
Verkehrsbeschränkungen aufgrund von überschrittenen NO2-Grenzwerten
für Dieselfahrzeuge geschaffen werden. Diese Maßnahme ist nach
Ansicht des BDBe jedoch nicht geeignet, insgesamt für bessere
Luftqualität zu sorgen. Um wirksame Anreize zur Erreichung der
nationalen und internationalen Umwelt- und Klimaziele im Verkehr zu
setzen, fordert der BDBe die zügige Anhebung der
Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) nach § 37a BImSchG.
Der für das Jahr 2020 geplante Anstieg der THG-Quote von derzeit
4,0 auf 6,0 Prozent sollte bereits ab 2019 erfolgen und die Quote ab
2020 weiter erhöht werden.
Norbert Schindler, Vorsitzender des BDBe, begründet die Forderung
mit der stetigen Verbesserung der Treibhausgasbilanz von zertifiziert
nachhaltigen Biokraftstoffen in Deutschland: "Biokraftstoffe haben in
den letzten Jahren ihr Potenzial zur Minderung des Treibhausgases CO2
deutlich gesteigert. Lag die Emissionseinsparung gegenüber fossilen
Kraftstoffen im Jahr 2016 noch bei 70 Prozent, stieg sie bis 2017 auf
über 81 Prozent. Folglich müssen die Mineralölgesellschaften bei
gleich bleibendem Verbrauch von Benzin und Diesel immer weniger
Biokraftstoffe beimischen. Durch eine vorgezogene und stufenweise
weitere Anhebung der THG-Quote könnten problemlos noch mehr
verkehrsbedingte Emissionen vermieden werden. Bei den jetzt
anstehenden parlamentarischen Beratungen der auf den Weg gebrachten
Änderung des BImSchG sollte insgesamt mehr für den Klima- und
Umweltschutz im Verkehr getan werden. Eine Anhebung der THG-Quote
hilft kurzfristig den CO2-Ausstoß von über 56 Millionen Fahrzeugen
mit Verbrennungsmotoren zu senken und sorgt damit schnell für mehr
Klimaschutz im Verkehr", so Schindler abschließend.
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Datum: 15.11.2018 - 12:15 Uhr
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