Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu den Unregelmäßigkeiten bei der Hessen-Wahl

Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu den Unregelmäßigkeiten bei der Hessen-Wahl

ID: 1671404
(ots) - Wenn in weniger demokratisch verfassten Staaten
als der Bundesrepublik Deutschland gewählt wird und es dort zu
Unregelmäßigkeiten kommt, sind Politik und Medien schnell bei der
Sache, fordern Wahlbeobachter, Neuauszählungen oder Neuwahlen. Was am
28. Oktober bei der Landtagswahl in Hessen passiert ist, spottet
jedem Verständnis von Demokratie und Rechtsstaat. In Frankfurt
mussten die Ergebnisse in 88 der insgesamt 490 Wahlbezirke korrigiert
werden. Die Abweichungen waren eklatant: So kam die CDU in einem
Sachsenhausener Bezirk auf 6,2 Prozent. Nach der Korrektur sind 100
Stimmen von den Grünen zur CDU gegangen. In Niederursel wurde das
Ergebnis geschätzt und nicht ausgezählt, nun hat man 211 Wähler
weniger ermittelt. Und das ist noch nicht alles: Die Stadt Frankfurt
wies die Wahlvorstände in den Stimmbezirken an, die Stimmzettel in
Taschen zu packen und in den Wahllokalen stehen zu lassen -
unbeaufsichtigt in unverschlossenen Räumen. Landeswahlleiter und
Frankfurter Wahlamt sprechen von »Pannen«, »Übertragungsfehlern« und
»Kommunikationsproblemen« - von vorsätzlichem Wahlbetrug ist nicht
die Rede. Noch nicht. Der hessische FDP-Politiker Ramin Peymani hat
bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen
Wahlfälschung gestellt. Begründung: Die »erhebliche Asymmetrie der
aufgetretenen Fehler« gehe vornehmlich zu Lasten von CDU, FDP und
AfD; dies rechtfertige die Annahme eines Vorsatzes und mache
Ermittlungen erforderlich. Mit Joachim Wieland zweifelt ein
Verfassungsjurist den Ablauf der Hessenwahl an. Wieland ist
Professor für Öffentliches Recht in Speyer und Richter am
nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshof. Ausgezählte
Stimmzettel dürften »nicht einfach so in der Schule zurückgelassen
werden«. Es müsse sichergestellt sein, dass »im Zweifel auch eine
Überprüfung der Wahl möglich ist«. Ja, was denn sonst? Zur


Legitimation einer Wahl und damit der Regierungsbildung gehört auch,
dass das Ergebnis mindestens während des Zeitraums der
Legislaturperiode nachprüfbar ist. Das heißt, dass die originalen
Stimmzettel von verantwortlichen Personen zum Wahlamt gebracht und
dort über Jahre verwahrt werden. Wenn das mit normalen Wahlhelfern
nicht möglich ist, müssen auf den Staat vereidigte Beamte den Job
machen. Wer die AfD kleinhalten will, der muss eine Politik
machen, die solche Parteien überflüssig werden lässt. Im Kampf gegen
die Rechtspopulisten ist ein gesellschaftliches Klima entstanden, das
für eine vermeintlich gute Sache fast alles erlaubt. Wenn sich
moralische Selbstermächtigung über Recht und Gesetz stellt, wird die
Bundesrepublik zur Bananenrepublik.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Dominik Rose
Telefon: 0521 585-261
d.rose@westfalen-blatt.de

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Datum: 16.11.2018 - 21:00 Uhr
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