Presseeinladung: Saubere Luft für Darmstadt: Verwaltungsgericht Wiesbaden verhandelt Klage der Deutschen Umwelthilfe und des ökologischen Verkehrsclub VCD
ID: 1671709
Änderung des Luftreinhalteplans zur Einhaltung des
Stickstoffdioxid-Grenzwerts - Darmstadt ist mit 72 µg NO2/m³ die
dritt-schmutzigste Stadt Deutschlands - Diesel-Fahrverbot ist
kurzfristig die einzige wirksame Maßnahme für "Saubere Luft"
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden verhandelt am 21. November
öffentlich über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des
ökologischen Verkehrsclub Deutschland VCD für "Saubere Luft" in
Darmstadt. Ziel ist die Einhaltung des EU-weit verbindlichen
Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2), der seit 2010 gilt, jedoch
seitdem in der Großstadt nicht eingehalten wird. Ein
Diesel-Fahrverbot ist die dafür am schnellsten wirksame Maßnahme, die
entsprechend in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden muss.
Darmstadt belegt den unrühmlichen dritten Platz der dreckigsten
Städte Deutschlands nach München und Stuttgart: An der Hügelstraße 26
wurde für 2017 ein neuer Jahresmittelhöchstwert von 72 µg NO2/m³
gemessen. In der Heinrichstraße ermittelte die DUH mit ihrer Citizen
Science Messaktion "Decke auf, wo Atmen krank macht" 2018 ebenfalls
NO2-Werte oberhalb der erlaubten 40 µg/m³.
Damit die Bürgerinnen und Bürger von Darmstadt so schnell wie
möglich zu ihrem Recht auf "Saubere Luft" kommen, klagen die DUH und
der VCD seit 2015 auf Änderung des Luftreinhalteplans. Die
Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten als kurzfristige Maßnahme zur
Einhaltung des NO2-Grenzwerts bestätigte das Bundesverwaltungsgericht
mit Urteil vom 27. Februar 2018. Zonale Diesel-Fahrverbote
einschließlich Euro 5 sind demnach ab 1. September 2019 möglich, ohne
Euro 5 bereits seit 1. September 2018.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch, der Geschäftsführer des
VCD Hessen, Heiko Nickel, sowie der internationale Verkehrsexperte
Axel Friedrich stehen vor der mündlichen Verhandlung ab 9 Uhr vor Ort
für Interviews zu Verfügung, ebenso nach Ende der Verhandlung
gemeinsam mit Rechtsanwalt Remo Klinger.
Wir bitten um Anmeldung an presse@duh.de.
Datum:
Mittwoch, 21. November 2018, 10 Uhr (Beginn der Verhandlung)
Ort:
Verwaltungsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden
Raum 1.026
Teilnehmende:
- Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH, 0171 3649170
- Heiko Nickel, Geschäftsführer und Pressesprecher VCD Hessen,
0151 20153300
- Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger, 0171
2435458
- Dr. Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsexperte, 0157
71592163
Kontakt vor Ort:
Ann-Katrin Bohmüller, persönliche Referentin von Jürgen Resch, 0151
17281752
Pressekontakt:
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
VCD-Pressestelle:
Almut Gaude, Pressesprecherin
030-280351-12, presse@vcd.org
www.vcd.org, www.twitter.com/VCDeV, www.facebook.com/vcdbundesverband
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Datum: 19.11.2018 - 11:14 Uhr
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