Deutsche Bauindustrie zum Bundesratsbeschluss zur Planungsbeschleunigung
ID: 1673621
/Nachbesserungsbedarf besteht bei Ersatzneubauten im
Autobahnbrückenbau
/Rechtsweg für ausgewiesene Bundesverkehrswege verkürzen
"Der heute vom Bundesrat verabschiedete Gesetzentwurf zur
Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im
Verkehrsbereich stellt einen ersten wichtigen Schritt dar, um
Verkehrsprojekte schneller und unbürokratischer planen und abwickeln
zu können. Bei Genehmigungsverfahren von Ersatzneubauten im
Autobahnbrückenbau sehen wir allerdings Nachbesserungsbedarf." Dies
erklärte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen
Bauindustrie (HDB), Dieter Babiel, heute in Berlin. "Ersatzneubauten
erfordern aus unserer Sicht keine neue Planung. Wenn eine alte Brücke
durch eine neue Brücke an derselben Stelle ersetzt wird, muss es kein
neues Planfeststellungsverfahren geben", ergänzte Babiel.
Auch die Verkürzung des Rechtswegs müsste im nächsten Schritt
angegangen werden. Babiel: "Was für die Schiene heute schon gilt,
nämlich die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in erster
Instanz, muss doch auch für den Straßenbau möglich sein - zumindest
für Projekte mit hoher Priorität Das wäre aus unserer Sicht ein sehr
effektives Mittel, um schneller bauen zu können."
Die jetzt im Gesetz vorgesehene vorläufige Genehmigung von
vorbereitenden Arbeiten und die Beauftragung eines Projektmanagers,
der die zuständigen Behörden bei der Durchführung des
Anhörungsverfahrens unterstützt, sieht die Bauindustrie grundsätzlich
positiv. "Das kann aus unserer Sicht dazu beitragen, die Verfahren zu
beschleunigen", unterstrich Babiel. In diesem Sinne begrüßte der
HDB-Hauptgeschäftsführer auch die Verpflichtung der Vorhabenträger,
alle Planungsunterlagen im Internet zu veröffentlichen und damit von
der Praxis wegzukommen, Unterlagen noch mit der Post zu verschicken.
Auf europäischer Ebene müsse eine rechtssichere Wiedereinführung
der materiellen Präklusion angestrebt werden, um Missbrauch bei
Klagen gegen Infrastrukturvorhaben einzuschränken. "Wenn der
Rechtsweg beschritten wird, nur um das Bauvorhaben zu verzögern,
brauchen wir unanfechtbares Baurecht. Hier sehen wir die EU in der
Pflicht. Zudem sollte eine Aktualisierung der Artenschutzlisten der
Fauna-Flora-Richtlinie und der Vogelschutz- sowie der
Wasserrahmenrichtlinie angestrebt werden", forderte Babiel.
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Datum: 23.11.2018 - 12:04 Uhr
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