Tillmann/Brodesser: Pensionskassen und Pensionsfonds werden gestärkt
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Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung
Der Finanzausschuss hat heute das Gesetz zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeit und die Beaufsichtigung von
Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) abschließend
beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige
Berichterstatter Carsten Brodesser:
"Wir erhöhen die Anforderungen an das Risikomanagement und die
Geschäftsorganisation der Einrichtungen der betrieblichen
Altersversorgung mit dem Ziel, die Ansprüche der Versorgungsempfänger
und -anwärter zu sichern. Pensionskassen und Pensionsfonds müssen
sich zukünftig noch intensiver mit Risiken auseinandersetzen und wie
sie diesen begegnen wollen. Wir stärken auch die Aufsicht durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Zudem sollen die Versicherten umfassend über den Stand ihrer
Vorsorge informiert werden. Pensionsfonds und Pensionskassen werden
u. a. regelmäßig bis zum Renteneintrittsalter über die
prognostizierte Entwicklung der Altersversorgungsleistungen
informieren und Versorgungsempfänger auf die ihnen zustehenden
Leistungen und Wahlrechte hinweisen.
Die Richtlinie sieht bewusst nur eine Mindestharmonisierung vor,
die es uns ermöglicht die Besonderheiten der betrieblichen
Altersversorgung in Deutschland zu berücksichtigen. Eine
Vollharmonisierung lehnen wir ausdrücklich ab."
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Datum: 28.11.2018 - 13:33 Uhr
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