Durch elDAS deutlich mehr qualifizierte Vertrauensdienste in Europa
Ein Vergleich der TÜV TRUST IT GmbH Unternehmensgruppe TÜV AUSTRIA zeigt: die Zahl der EU-Vertrauensdienste hat sich seit 2015 versechsfacht
Die EU-Verordnung eIDAS ("elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste") stellt einen wichtigen Schritt in Richtung rechtssicherer Transaktionen im digitalen Zeitalter dar, da sie europaweit einheitlich den Umgang mit elektronischen Signaturen und Identifizierungen von Personen, Unternehmen und Websites regelt. Mit diesem Gesetz sind qualifizierte elektronische Zeitstempel, Unternehmens- und Behördensiegel, elektronische Zustelldienste und Webseiten-Zertifikate deutscher Vertrauensdienste in allen EU-Mitgliedsstaaten rechtsverbindlich geworden. Den Status „qualifiziert“ erhalten Anbieter für ihre Dienste, sofern die Konformität zur eIDAS-VO nachgewiesen wird. Der notwendige Konformitätsbewertungsbericht wird dabei von einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle ausgestellt.
Zwar leitet sich aus der Dienstedefinition der eIDAS-VO indirekt ab, dass die Mehrheit der Diensteanbieter in Europa lediglich den nicht-qualifizierten Anforderungen unterliegt und eine geringere Anzahl dem qualifizierten Bereich zuzuordnen ist. Vor Inkrafttreten der eIDAS-VO waren es 175 Anbieter mit qualifizierten Diensten, seitdem ist ihre Anzahl auf 206 gestiegen. „Erheblich imposanter ist die Zunahme der durch die einzelnen Anbieter bereitgestellten qualifizierten Dienste, sie hat sich im gleichen Zeitraum von 350 auf 2.033 fast versechsfacht“, erläutert Clemens Wanko, Bereichsleiter Trust Infrastructure bei der TÜV TRUST IT. Dies zeige die deutlich wachsende Akzeptanz der qualifizierten Vertrauensdienste in der EU.
Er verweist darauf, dass sich zudem an den Randbereichen Spezialanbieter wie Ident-Service Provider etabliert haben, auf die Vertrauensdiensteanbieter für Identifizierungsdienstleistungen zurückgreifen. Die Leistungen der Ident-Service Provider sind integraler Bestandteil der Prozesse von Vertrauensdiensten. Sie sorgen für die zuverlässige Identifizierung von Menschen oder Organisationen. „Die Entwicklung in diesem Bereich verläuft rasant und fokussiert auf sichere Verfahren, die vollständig online abgewickelt werden können“, erläutert Wanko. Auch Video-Ident-Verfahren könnten einen solchen medienbruchfreien Onlineprozess unterstützen, sofern sie sich sicherheitstechnisch in einer dynamischen Weiterentwicklung befinden.
Derzeit sind eIDAS-gestützte Geschäftsprozesse in den 28 EU-Mitgliedsstaaten unterschiedlich weit fortgeschritten implementiert. So weisen einzelne Staaten wie Estland quasi eine Vollintegration der eIDAS in die Prozesse der öffentlichen Verwaltungen und der eigenen Wirtschaft auf. Andere Länder wie etwa Deutschland befinden sich hingegen noch in einer Umsetzungsphase, in weiteren EU-Staaten sind noch kaum relevante Implementierungen erkennbar.
Trotzdem zeigt sich Wanko hinsichtlich der weiteren Perspektiven von elDAS optimistisch. „Infolge der dynamisch wachsenden Digitalisierung ist davon auszugehen, dass die Nutzung gerade der qualifizierten Vertrauensdienste deutlich wachsen wird.“ Diese Erwartung werde auch durch Folgeregelungen der EU gestützt, die nun bereits wie selbstverständlich auf qualifizierte Vertrauensdienste nach „eIDAS“ zurückgreifen würden. So hat beispielsweise die Europäische Bankenaufsicht (EBA) für die Umsetzung der neuen Payment Services Directive 2 (PSD2) zur Absicherung von Zahlungsverkehrsdaten die verpflichtende Nutzung von qualifizierten Vertrauensdiensten nach eIDAS vorgesehen. Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 05.12.2018 - 11:08 Uhr
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