Versicherungstipp: Weihnachtsbaum - so gelingen Transport und Beleuchtung ohne Zwischenfälle
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geschmückter Christbaum gehört in den meisten Haushalten zur
Weihnachtszeit dazu. Bei Transport und Dekoration ist jedoch Vorsicht
geboten.
- Wie Verbraucher ihren Baum sicher transportieren und dafür
sorgen, dass in der heimischen Wohnstube ausschließlich die
Kerzen feierlich brennen, erklärt Frank Bärnhof,
Versicherungsexperte von CosmosDirekt.
Alle Jahre wieder: Es duftet nach gebrannten Mandeln und in den
Geschäften glitzern die Christbaumkugeln. Höchste Zeit, auch die
eigenen vier Wände festlich zu dekorieren. Star jedes Wohnzimmers ist
traditionell der in Kerzenlicht getauchte und festlich geschmückte
Weihnachtsbaum. Doch bevor Nordmanntanne, Blaufichte & Co. Kinder-
und Erwachsenenaugen zum Leuchten bringen, stehen ihr Transport und
ihre sichere Beleuchtung auf dem vorweihnachtlichen Programm. Worauf
man dabei achten sollte, erklärt Frank Bärnhof, Versicherungsexperte
von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in Deutschland.
GUT VERSTAUT, IST HALB ZU HAUSE
Stattliches Grün, gerade Spitze, auch Preis und Größe sind mit
Budget und Deckenhöhe vereinbar: Zeit, den Weihnachtsbaum in sein
neues Zuhause zu bringen. Idealerweise passt der Baum in den
Kofferraum oder mit umgeklapptem Rücksitz in den Innenraum. Für
zusätzlichen Halt am besten mit Spanngurten sichern. Wer den Baum auf
dem Autodach transportieren möchte, sollte ihn ebenfalls mit
Spanngurten auf einem Dachgepäckträger gut befestigen.
BEI OFFENEM KOFFERRAUM DIE ROTE FAHNE HISSEN
Wenn der Baum im Kofferraum transportiert wird, sollte man
folgendes beachten: Dabei darf er allerdings maximal 1,5 Meter
herausragen. Bei einer Strecke unter 100 Kilometern sind bis zu drei
Meter erlaubt. Autofahrer müssen unter Umständen auf die
Kennzeichnung der weihnachtlichen Fracht achten: "Reicht der Baum
mehr als einen Meter über den Pkw hinaus, muss die Spitze
beispielsweise mit einer roten Fahne versehen werden. Auch die
Rückleuchten und das Kennzeichen dürfen nicht durch Äste verdeckt
werden. Bei Dunkelheit ist zusätzlich eine rote Leuchte
erforderlich", sagt Frank Bärnhof. Wer den Weihnachtsbaum nicht
richtig sichert und andere dadurch gefährdet, riskiert ein Bußgeld in
Höhe von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. (1)
ENTSPANNTE HEIMFAHRT MIT BAUM AN BORD
Auf der Fahrt nach Hause heißt es dann: Runter vom Gas! Denn wer
einen Baum auf dem Dach oder im Kofferraum transportiert, sollte
vorsichtig unterwegs sein und auf keinen Fall zu dicht auf andere
Fahrzeuge auffahren. "Das zusätzliche Gewicht kann die
Fahreigenschaften des Wagens erheblich beeinflussen", sagt Frank
Bärnhof. "Erhöhte Vorsicht gilt insbesondere in Kurven, beim
Beschleunigen oder Bremsen. Eine vorausschauende Fahrweise ist daher
besonders wichtig", so der Experte. Fällt der Christbaum trotz aller
Vorsichtsmaßnahmen herunter und nehmen andere Verkehrsteilnehmer
dadurch Schaden, übernimmt in der Regel die
Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten.
WEIHNACHTSBELEUCHTUNG: "OH DU SICHERE"
Baum und Fahrer sind wohlbehalten am Ziel angekommen: Nun beginnt
das Deko-Vergnügen. Wer seinen Weihnachtsbaum mit echten Kerzen zum
Strahlen bringen möchte, sollte vorher sicherstellen, dass der Stamm
stabil im Baumständer befestigt ist und der Baum nicht umkippen kann.
Wichtig: "Brennende Kerzen, egal ob am Christbaum oder Adventskranz,
nie aus den Augen lassen. Für den Notfall sollte ein mit Wasser
gefüllter Eimer in Griffweite stehen", sagt Frank Bärnhof. Aber nicht
nur Kerzen können zu einem Lichterbrand führen, auch defekte
elektrische Lichterketten, die einen Kurzschluss verursachen. Es
empfiehlt sich, auf Qualität zu achten und nur Lichterketten mit dem
Prüfsiegel GS (Geprüfte Sicherheit) zu kaufen. Echte Lebensretter im
Ernstfall - nicht nur in der Weihnachtszeit - sind Rauchmelder. Sie
müssen grundsätzlich in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die
als Rettungsweg dienen können, installiert sein. (2) Im Fall einer
starken Rauchentwicklung werden Bewohner durch das laute akustische
Signal vor der Gefahr gewarnt.
(1) www.bussgeldkatalog.org/weihnachtsbaum-transportieren/
(2) Die Anbringung regelt die Landesbauordnung der jeweiligen
Bundesländer. Einen Überblick über die herrschenden Vorschriften:
http://ots.de/1osFsU
Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe: www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-weihnachtsbaum
Weitere Veröffentlichungen zu dieser und zu weiteren Umfragen
finden Sie unter: www.cosmosdirekt.de/presse/veroeffentlichungen
Ihre Ansprechpartner:
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CosmosDirekt
Telefon: 0681 966-7560
E-Mail: sabine.gemballa@generali.com
Stefan Göbel
Unternehmenskommunikation
Leiter Externe Kommunikation
Telefon: 089 5121-6100
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Datum: 12.12.2018 - 10:28 Uhr
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