Rechtssicherheit für Härtefälle

Rechtssicherheit für Härtefälle

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Rechtssicherheit für Härtefälle



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Änderung im Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz

Anlässlich des heutigen Antrags der Arbeitsgruppen Haushalt der christlich-liberalen Koalition zur Änderung des Gesetzentwurfs des Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Barthle MdB:

Die Haushälter der christlich-liberalen Koalition wollen für die betroffenen Bürger und Behörden zügig Rechtssicherheit bei der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Härtefallregelung im SGB II schaffen. Damit unterstreichen sie Handlungsfähigkeit und politischen Gestaltungswillen auch in diesem sensiblen Bereich.

Notwendige Bedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts im Leistungssystem des SGB II werden durch die von den Koalitionshaushältern eingebrachte Änderung in die parlamentarische Beratung des Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetzes abschließend geregelt. Damit wird die Voraussetzung geschaffen, dass die Regelung bereits im April Gesetzeskraft erhalten kann. Eine solche rasche Umsetzung von Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts dürfte rekordverdächtig sein.

Mit der eingebrachten Härteregelung werden die Empfänger von Leistungen nach SGB II allein 2010 mit bis zu 100 Millionen Euro allein in 2010 unterstützt. Trotz der engen Vorgaben bei den zurzeit laufenden parlamentarischen Haushaltsberatungen werden die Koalitionshaushälter die dafür notwendigen Mittel durch Prioritätensetzung im entsprechenden Haushalt 2010 bereit stellen.

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Datum: 03.03.2010 - 16:47 Uhr
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