Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel bringen Herausforderungen für Lebensmittelhers

Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel bringen Herausforderungen für Lebensmittelhersteller

ID: 1682844
(ots) - Die Bezeichnung "Vegetarische Salami" gehört bald
der Vergangenheit an, "Vegane Currywurst" hingegen nicht. Die
Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) hat die "Leitsätze für
vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln
tierischen Ursprungs" veröffentlicht, die nach Auffassung des Bundes
für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) zu einigen
Herausforderungen für die produzierende Wirtschaft aber auch für die
Verbraucher führen werden.

Dr. Sieglinde Stähle aus der Wissenschaftlichen Leitung des BLL
und für die Wirtschaft auch Mitglied in der DLMBK erklärt: "Vegane
und vegetarische Produkte liegen im Trend, und die wachsende Zahl
derer, die kein oder selten Fleisch essen, möchten auch auf eine
gewisse Vielfalt zurückgreifen. Wichtig ist aber, dass keiner durch
die Bezeichnungen irregeführt wird. Deshalb stand die Frage im Raum,
ob die gängige Praxis, solche 'Ersatzprodukte' auch analog zu den
vertrauten Fleisch- und Wurstwaren, denen sie nachgebildet sind, zu
bezeichnen, hilfreich oder verwirrend ist und ob solche Bezeichnungen
nicht dem 'Original' vorbehalten sein sollten. Letztendlich hat die
Kommission in Form eines abgestuften Kennzeichnungskonzepts in
Abhängigkeit von der Ähnlichkeit zwischen Fleischerzeugnissen und
deren Analogen einen Kompromiss gefunden - ein Teil der Bezeichnungen
ist tabu, ein Teil kann beibehalten werden, während andere eine
Umschreibung tragen müssen."

Konkret sieht der Leitsatz vor,

- dass Bezeichnungen, die in Anlehnung an spezielle gewachsene
Fleischteilstücke wie "Schinken" erfolgen, künftig nicht mehr
verwendet werden sollen,
- dass Bezeichnungen in Anlehnung an geschnittene Fleischstücke
wie beispielsweise "Schnitzel" sowie an Lebensmittel aus
zerkleinertem Fleisch wie "Frikadellen" verwendet werden können,


- dass Bezeichnungen für Kategorien von Wurstwaren, z. B.
"Streichwurst" oder "Bratwurst" weiterhin üblich sind,
- dass Bezeichnungen für spezifische Wurstwaren wie "Lyoner",
"Salami", "Leberwurst" wiederum zukünftig nicht mehr verwendet
werden sollten und wenn, dann nur in beschreibender Form wie
"Typ Salami" oder "nach Art Salami".

Wichtig ist bei der Beurteilung, dass bei den so bezeichneten
Produkten laut Leitsätzen eine weitgehende oder zumindest
hinreichende sensorische Ähnlichkeit zum in Bezug genommenen
Lebensmittel tierischen Ursprungs besteht, insbesondere in Aussehen,
Geruch, Geschmack und Konsistenz. Dr. Stähle betont: "Die Abstufungen
sind bewusst gewählt, aber dennoch wird schon beim Lesen klar, dass
die Unterscheidungen nicht auf Anhieb deutlich sind, weshalb das
Konzept erklärungsbedürftig ist und hier noch viel Informationsarbeit
betrieben werden muss. Zum einen für die sehr heterogene
Anbieterseite und die Hersteller, die wissen müssen, wie sie
bestimmte Produkte künftig leitsatzkonform bezeichnen, zum anderen
aber auch für die Kunden, die demnächst das "vegetarische
Sojaerzeugnis nach Lyoner Art" kaufen."

Die "Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit
Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs" geben
ausschließlich Hinweise zur Kennzeichnung für Lebensmittel, die in
ihrer Beschaffenheit und Sensorik solchen mit tierischen Zutaten
ähnlich sind und enthalten keine neuen Anforderungen an die
Zusammensetzung veganer oder vegetarischer Lebensmittel. Für die
Definition "vegetarisch" und "vegan" gibt es bereits seit April 2016
auf Grundlage eines Beschlusses der damaligen
Verbraucherschutzministerkonferenz einheitliche und klare Kriterien,
die nicht nur den Lebensmittelherstellern Rechtssicherheit bieten,
sondern vor allem für Verbraucher eine gute und verlässliche
Grundlage zur Orientierung sind. Diese maßgeblichen
Begriffsbestimmung sind unverändert in die neuen Leitsätze
eingegangen, die von allen Interessierten auf der Website der
Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission
(www.deutsche-lebensmittelbuch-kommission.de) eingesehen werden
können.

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)

Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen
Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen
der gesamten Lebensmittelkette - Industrie, Handel, Handwerk,
Landwirtschaft und angrenzende Gebiete - sowie zahlreiche
Einzelmitglieder an.



Für weitere Informationen:

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Dr. Sieglinde Stähle
Wissenschaftliche Leitung
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 206143-142, E-Mail: sstähle@bll.de

BLL-Öffentlichkeitsarbeit
Manon Struck-Pacyna
Tel.: +49 30 206143-127,
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