Anleger und Händler bei SafeMarkets fürchten um ihr Geld.
Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertritt geschädigte Investoren.
SafeMarkets, eine Handelsplattform für binäre Optionen auf Krypto- und Fiatwährungen soll angeblich Transaktionen ohne Einverständnis der Anleger vornehmen. Weiter finden sich Berichte, das Auszahlungen langsam bis gar nicht von statten gehen sollen.
Logo des BSZ e.V.(firmenpresse) - Die berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertritt deutschlandweit Opfer der SafeMarkets. Die Rechtsanwälte helfen dabei Anlegern der SafeMarkets ihre Ansprüche durchzusetzen und das angelegte Geld zurückzuholen.
Dabei greift die Kanzlei auf weitgehende Informationen zurück, um die Interessen ihrer Mandanten durchzusetzen: es liegen u.a. diese Informationen vor:
SafeMarkets UK Financial Conduct Authority (FCA) Investorenwarnung
SafeMarkets UK Financial Conduct Authority (FCA) Investorenwarnung SafeMarkets Investorwarnung durch die UK Financial Conduct Authority (FCA)
SafeMarkets Investorenwarnung der britischen Financial Conduct Authority (FCA)
Die Internetseite SafeMarkets (www.safemarkets.com) wurde von diversen Unternehmen wie der Leverate Financial Services Limited aus Zypern, der Almamarkets Ltd. des serbischen Direktors und Frontmannes Andrija ZIVKOVIC oder auch der Optiumcommerce OU in Estland betrieben.
Zudem liegen Informationen zu den verantwortlichen Unternehmen und handelnden Personen hinter SafeMarkets wie Gal BARAK und seine Global Media Partners oder Marina ANDREEVA, Kfir LEVY, Hen GANON oder Barak SIMHI von E&G Bulgaria oder E&G Finances vor, die für die Durchsetzung der Ansprüche der Anleger nützlich sein können. Das Expertenteam der berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei steht bereits in Kontakt mit Fintelegram und weiteren Journalisten, um den Sachverhalt gemeinsam mit den Opfern aufzuklären.
Zwischenzeitlich wurden von den Rechercheuren auch einzelne Call-Center und deren Manager in Bosnien, Serbien, Bulgarien und Georgien identifiziert. Darüber hinaus liegen nunmehr Informationen über die Geldflüsse zu Unternehmen in Hongkong oder Israel vor.
„Binäre Optionen sind zum einen extrem risikoreich und es ist zum anderen für die Anleger auch nicht nachprüfbar, ob ihre Trades bei SafeMarkets ordnungsgemäß behandelt werden. Die weiteren Meldungen, dass anscheinend Guthaben nur noch schleppend bis gar nicht ausgezahlt werden, sollten bei allen Anlegern die Alarmglocken schrillen lassen“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
„Geschädigte aus Geschäften mit binären Optionen können der BSZ e.V. Interessengemeinschaft SafeMarkets beitreten und ihre Ansprüche durch die hier berichtenden spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte überprüfen lassen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft SafeMarkets anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft SafeMarkets kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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Datum: 22.12.2018 - 11:19 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
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