"Unverbaubar" zählt nicht / Grundstückseigentümer konnte Bauten auf dem NachbargrundstÃ

"Unverbaubar" zählt nicht / Grundstückseigentümer konnte Bauten auf dem Nachbargrundstück nicht verhindern (FOTO)

ID: 1683693

(ots) -
Ein Anwohner in einer Ortsrandlage wehrte sich gegen einen
Bebauungsplan seiner Kommune, der in seiner unmittelbaren
Nachbarschaft sowohl Flächen für Pflegeeinrichtungen als auch ein
allgemeines Wohngebiet auswies. Er verwies darauf, dass die vor einer
zwischenzeitlich erfolgten Eingemeindung rechtlich zuständige Kommune
in ihrem Bebauungsplan die Blickbeziehungen zur umgebenden Natur und
das Vermeiden einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes stets
betont habe. Nachdem er sich nicht durchsetzen konnte, richtete der
Anwohner einen Normenkontrollantrag gegen den neuen Bebauungsplan.
Doch das half ihm nach Information des Infodienstes Recht und Steuern
der LBS nichts, denn das zuständige Oberverwaltungsgericht erkannte
keine schutzwürdigen Interessen. Mit Ausnahme der eingeschränkten
Aussicht gingen von den Neubauten "keine weiteren erheblichen
Auswirkungen" auf das Grundstück des Klägers aus. Das Interesse am
Erhalt eines unverbauten Blicks stelle keinen Aspekt dar, der für die
Abwägung erheblich sei. Jeder Grundstückseigentümer müsse damit
rechnen, dass seine Aussicht durch Bautätigkeiten auf dem
Nachbargrundstück beeinträchtigt werde. Hier liege auch kein
Ausnahmefall mit städtebaulich relevantem Bezug vor. (Sächsisches
Oberverwaltungsgericht, Aktenzeichen 1 C 13/17)



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   Nachhaltige Kommunalfinanzierung: CommneX und imug bieten neuartiges Zertifikat
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 31.12.2018 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1683693
Anzahl Zeichen: 1783

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Kommune



Diese Pressemitteilung wurde bisher 629 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
""Unverbaubar" zählt nicht / Grundstückseigentümer konnte Bauten auf dem Nachbargrundstück nicht verhindern (FOTO)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesgesch (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundesgesch


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z