Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Bahntarifvertrag
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zwischen Deutscher Bahn und den Gewerkschaften EVG und GDL ist nicht
so sehr die ordentliche Entgelterhöhung. Sie sei den Lokführern und
anderen Bahnbediensteten gegönnt, zumal die Kunden im Gegenzug bis
2021 von Streiks verschont bleiben. Interessanter ist die Festlegung
im Tarifvertrag, dass kein Bahnbediensteter verpflichtet werden kann,
außerhalb von Arbeits- oder Bereitschaftsstunden per Whatsapp,
Telefon oder E-Mail erreichbar zu sein. Eine »messerscharfe Trennung
von Arbeit und Freizeit« gibt es schließlich auch in anderen Branchen
nicht. Viele kennen das Dilemma, entscheiden zu müssen, bestehe ich
auf den Schwimmbadbesuch mit den Kindern bzw. den ungestörten Schlaf
bis in den späten Morgen oder gebe ich dem Ansinnen des Arbeitgebers
nach und zeige mich flexibel. Bemerkenswert im Falle der Deutschen
Bahn ist, dass sie trotz dieser - offensichtlich recht häufig
nachgefragten - Flexibilität ihrer Beschäftigten schon bisher kaum in
der Lage war, ihre selbst gesteckten Ziele in Sachen Pünktlichkeit
einzuhalten.
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Scholz Stephan
Telefon: 0521 585-261
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Datum: 04.01.2019 - 21:00 Uhr
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Bielefeld
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