Thomas Filor: Immobilienkauf ohne Trauschein
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Möchte man eine gemeinsame Immobilie kaufen, ist aber nicht verheiratet, gibt es laut Immobilienexperte Filor einiges zu beachten
„Entscheiden sich Paare beispielsweise für ein Massivhaus, ist es irrelevant, ob sie verheiratet sind oder nicht, da die Baukosten in diesem Fall vom Haustyp abhängen. Bei einem Baukredit oder anderen Fördermitteln wie dem Baukindergeld, steht der Trauschein meist außen vor. Sinnvoll ist, dass beide Partner Eigentümer sind oder entsprechend individuell Vereinbarungen zum Eigentumsanteil oder der gemeinsamen Rückzahlung des Kredits getroffen werden“, erklärt Thomas Filor außerdem. Ein Partnerschaftsvertrag kann durch einen Notar beglaubigt werden und Unterhaltsregelungen und Rentenzahlungen miteinbeziehen. „Es gilt zu klären, was mit der Immobilie im Falle einer Trennung oder im Todesfall passiert. Von einer Zwangsversteigerung sollte in jedem Fall abgesehen werden, da dies oft zu einem finanziellen Verlust führen kann. Unverheiratete Paare sind nämlich nicht erbberechtigt, weshalb ein Testament sinnvoll ist. Hier können Punkte wie lebenslanges Wohnrecht oder Vorverkaufsrecht geklärt werden. Wichtig ist auch, dass beide Personen im Grundbuch registriert sind“, so Immobilienexperte Thomas Filor abschließend.
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Der Immobilienexperte Thomas Filor ist seit rund 20 Jahren in der Immobilienwirtschaft tätig. Schwerpunkt sind denkmalgerechte Sanierungen von Wohnimmobilien. Besonderer Wert wird dabei auf die Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer Immobilien gelegt. Dabei werden bevorzugt Objekte in Magdeburg und Leipzig erworben, die kernsaniert werden müssen.
Thomas Filor
Lennéstraße 11
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 - 53 64 5-400
E-Mail: presse(at)eh-filor.de
Internet: http://www.thomas-filor-thomasfilor.blogspot.de
Datum: 07.01.2019 - 06:22 Uhr
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Freigabedatum: 07.01.2019
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