Stinkefinger als Aufkleber am Auto verboten
(LifePR) - Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Kfz-Kennzeichen jederzeit gut lesbar sein müssen. Dazu gehört auch, dass keine verwirrenden Veränderungen am Nummernschild vorgenommen werden dürfen, selbst wenn die Lesbarkeit der Ziffern und Buchstaben nicht beeinträchtigt ist. Konkret geht es um einen Aufkleber, auf dem ein Stinkefinger prangt. Kein Problem an sich. Wenn der Fahrzeughalter den Sticker nicht gerade in den EU-Sternenkranz auf seinem Nummernschild geklebt hätte. Das gilt laut Fahrzeugzulassungsverordnung nämlich als Ordnungswidrigkeit und kostete den Scherzbold zehn Euro (Amtsgericht Zeitz, Az.: 13 OWi 721 Js 210685/16).
Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 08.01.2019 - 09:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1684922
Anzahl Zeichen: 915
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Kategorie:
Diese Pressemitteilung wurde bisher
275 mal aufgerufen.
Ostern ist für viele Familien vor allem ein Anlass zum Feiern, Reisen und Schenken. Doch manche Situationen rund um die Feiertage und Osterbräuche beschäftigen am Ende Gerichte. Mal geht es um beschädigte Reisedokumente, um die Bezeichnung eines ...
Reisepass ist kein Notizbuch
Vor einer Auslandsreise hat ein 22-Jähriger in seinem Reisepass handschriftliche Notizen zu Ein- und Ausreisedaten vermerkt und diese Seiten später herausgerissen. Als er bei der Ausreise am Flughafen seinen Pass vorle ...
Die Osterferien stehen vor der Tür und für viele beginnt damit die erste längere Autofahrt des Jahres, oft auch über die Grenzen Deutschlands hinaus. Beliebte Begleiter sind für immer mehr Autofahrer sogenannte Dashcams. Sie zeichnen das Verkehr ...