Kündigung wegen zweiter Ehe unzulässig

Kündigung wegen zweiter Ehe unzulässig

ID: 1684923
(LifePR) - Seit 18 Jahren arbeitet er in dem katholischen Krankenhaus in Düsseldorf. Mittlerweile Chefarzt, hatte der Mann in den Augen der Klinikleitung nur ein Manko: Nach der Scheidung von seiner Frau heiratete er ein zweites Mal. Das Problem dabei: Als Katholik darf er sich nach Kirchenrecht kein weiteres Mal trauen lassen. Die Kündigung seines katholischen Arbeitgebers folgte prompt. Der Grund: Der Chefarzt habe seine Loyalitätspflicht verletzt. Doch der leitende Arzt zog vor Gericht. Bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Und der entschied zu seinen Gunsten und gab den Fall an das deutsche Bundesarbeitsgericht zurück, das nun endgültig urteilen muss. Das Argument der EuGH-Richter: Die Kündigung kann durchaus eine Diskriminierung darstellen. Denn erstens beschäftigt das Krankenhaus auch evangelische Ärzte, die nach einer zweiten Hochzeit nicht mit der Kündigung rechnen müssen. Darüber hinaus ist es für die Arbeit des Arztes, also die Beratung und medizinische Pflege von Patienten, nicht notwendig, das katholische Eheverständnis zu akzeptieren (EuGH, Az: C-68/17. Nach Ansicht von ARAG Experten hat dieses Urteil aus Luxemburg durchaus eine grundsätzliche Bedeutung, da es das bislang starke Selbstbestimmungsrecht von Kirchen im Arbeitsrecht deutlich einschränkt.

Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/ehe-und-familie/



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Stinkefinger als Aufkleber am Auto verboten Große Gefahr durch Schnee und Glatteis - Räumpflicht und Streupflicht immer beachten
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 08.01.2019 - 09:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1684923
Anzahl Zeichen: 1556

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Düsseldorf



Kategorie:

Recht und Verbraucher



Diese Pressemitteilung wurde bisher 231 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kündigung wegen zweiter Ehe unzulässig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG: Schöne Verbrauchertipps ...

Schönheit mit Spritze, aber ohne Vorher-Nachher-Fotos Eine kleine Faltenunterspritzung hier, ein bisschen Volumen da - Hyaluron-Spritzen boomen, und mit ihnen die Werbung für sanfte Schönheitsbehandlungen. Doch potenzielle Kunden mit Vorher-Nachh ...

SUP: Zwischen Wellen, Wind und Vorschriften ...

Mit knapp über einem Prozent gehört das Stand-up-Paddling - kurz SUP - sicherlich nicht zur beliebtesten Sportart in Deutschland. Dennoch liegt diese entspannte Wassersportart voll im Trend und freut sich wachsender Beliebtheit, wie man vielerorts ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Einsatzfahrzeug überholt im Überholverbot - keine Haftung +++ Die Fahrerin eines Kastenwagens bog nach links in die Auffahrt einer Tankstelle ein, übersah dabei aber ein Fahrzeug mit Blaulicht, das sich von hinten näherte. Es kam zu einer Ko ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z