Einheitliche Haltungsform-Kennzeichnung im Handel: Stufe 2 für deutsches Hähnchen- und Putenfleisc

Einheitliche Haltungsform-Kennzeichnung im Handel: Stufe 2 für deutsches Hähnchen- und Putenfleisch

ID: 1686258
(ots) - Heute haben die in der Initiative Tierwohl (ITW)
engagierten Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) eine
einheitliche Haltungsform-Kennzeichnung für Fleisch vorgestellt. Ab
April 2019 wird das Geflügel-, Schweine- und Rindfleisch im LEH mit
den Ziffern 1 ("Stallhaltung"), 2 ("Stallhaltung plus"), 3
("Außenklima") oder 4 ("Premium") gekennzeichnet (weitere Infos:
www.haltungsform.de). Für das im deutschen Lebensmitteleinzelhandel
erhältliche Hähnchen- und Putenfleisch bedeutet diese neue
Kennzeichnung, dass im Frischesegment ausschließlich Geflügelfleisch
der Stufen 2, 3 und 4 angeboten wird, bei Frostware gilt dies für
unbehandeltes Geflügelfleisch. Denn bereits im vergangenen Jahr haben
die deutschen Erzeuger von Hähnchen- und Putenfleisch das
entsprechende LEH-Sortiment komplett auf die Kriterien der Initiative
Tierwohl umgestellt, was der neuen Haltungsform-Kennzeichnung 2
entspricht. "Damit erkennt künftig jeder LEH-Kunde auf einen Blick:
Deutsches Hähnchen- und Putenfleisch wird nach Tierwohl-Kriterien
erzeugt, die über den gesetzlichen Standards liegen", hebt
ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke diese besondere Leistung der
deutschen Schlachtgeflügelwirtschaft hervor. "Damit erreichen wir
eine echte Breitenwirkung für mehr Tierwohl - und zugleich bleibt das
nach höheren Tier-wohl-Anforderungen erzeugte Geflügelfleisch für
alle Verbraucher erschwinglich."

Mehr Transparenz auch in der Gastronomie - erster Schritt:
Herkunftskennzeichnung

Während der LEH mit der neuen Haltungsform-Kennzeichnung einen
weiteren wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz geht, lässt das
Großverbrauchersegment eine entsprechend verbraucherfreundliche
Regelung weiterhin vermissen. "Hier gibt es erheblichen
Nachholbedarf!", betont ZDG-Präsident Ripke mit Blick auf den
Marktanteil von weit über 50 Prozent, den Restaurants, Kantinen und


weitere Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung bei
Geflügelfleisch haben. Ripke erneuert die verbraucherrelevante
Forderung der Geflügelwirtschaft: "Ein erster Schritt hin zu mehr
Transparenz in der Gastronomie muss die lange überfällige
Herkunftskennzeichnung sein."



Pressekontakt:
ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V.
Christiane von Alemann
Claire-Waldoff-Str. 7 | 10117 Berlin
Tel. 030 288831-40 | Fax 030 288831-50
E-Mail: c.von-alemann@zdg-online.de | Internet: www.zdg-online.de

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Datum: 11.01.2019 - 12:48 Uhr
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