Für Handwerker greift Ausnahmeregelung des Diesel-Fahrverbots

Für Handwerker greift Ausnahmeregelung des Diesel-Fahrverbots

ID: 1686603

Handwerkskammer berät Betriebe zum Thema Flottenerneuerung



(PresseBox) - Die seit 1. Januar 2019 in Stuttgart geltenden Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm 4 / IV und schlechter werfen in der Bevölkerung viele Fragen auf ? insbesondere, was das Thema Ausnahmegenehmigungen betrifft. Handwerker, die mit ihren Fahrzeugen nach Stuttgart einfahren wollen, haben in der Landeshauptstadt freie Fahrt ? und müssen dafür keine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Handwerker gehören zu den Verkehrsteilnehmern, die unter die allgemein gültigen Ausnahmen fallen. Denn: Fahrten mit Handwerkerfahrzeugen zu Kunden oder Baustellen gelten als geschäftsmäßiger Lieferverkehr, wenn sie als Werkstattwagen oder zum Transport von Werkzeugen oder Material eingesetzt werden und unbedingt vor Ort sein müssen.

Keine Ausnahmegenehmigung erforderlich

Offensichtlich sind sich einige Handwerker noch unsicher über das richtige Vorgehen und beantragen bei der Stadt Stuttgart eine Ausnahmegenehmigung für ihren Fuhrpark. Das ist jedoch nicht notwendig. Handwerker, die mit ihren Fahrzeugen nach Stuttgart einfahren wollen, müssen keine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die Beschilderung mit der Aufschrift ?Diesel (außer Lieferverkehr) erst ab Euro 5/V frei? kennzeichnet die Allgemeinverfügung für den Lieferverkehr ? und damit auch für die so genutzten Handwerkerfahrzeuge.

Erhalten parkende Handwerkerfahrzeuge ein Bußgeld?

Im ruhenden Verkehr achtet die städtische Verkehrsüberwachung auf ältere Fahrzeuge, die durch Kennzeichnung und äußere Merkmale eine Überprüfung ihrer Schadstoffklasse nahelegen. Fahrzeuge, die dem Handwerk angehören und rein optisch als solche zu identifizieren sind, haben keine Bußgelder zu erwarten. Sofern sich keine Firmenwerbung auf den Fahrzeugen befindet empfiehlt die Kammer, eine Kopie der Handwerkskarte hinter die Windschutzscheibe zu legen. 

Das können Handwerker jetzt tun

Handwerker, die trotz Ausnahmegenehmigung ihre alten Dieselfahrzeuge austauschen möchten, können sich bei der Handwerkskammer Region Stuttgart zum Thema Flottenerneuerung beraten lassen. Experten der Kammer aus dem Bereich Fuhrparkmanagement analysieren gemeinsam mit den Unternehmern den Einsatz ihrer Fahrzeuge, zeigen Kosteneinsparpotenziale auf und weisen auf Alternativen zum bisherigen Fahrzeugeinsatz hin. Die Kammer empfiehlt Handwerkern, nur noch Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 / VI d-TEMP beim Neukauf anzuschaffen, soweit die gewünschten Modelle verfügbar sind. Weitere Informationen zum kostenfreien Beratungsangebot gibt es online unter www.hwk-stuttgart.de/fuhrparkmanagement



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Datum: 14.01.2019 - 10:45 Uhr
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