Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar: Prospekthaftungsurteil zum VIP Medienfonds 4

Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar: Prospekthaftungsurteil zum VIP Medienfonds 4

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Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar: Neues Prospekthaftungsurteil des
Oberlandesgerichts München zum VIP Medienfonds 4 - Entscheidung hat
Signalwirkung für alle steuerlich gefloppten Medienfonds, die mit einer
Schuldübernahme ausgestattet sind

Stuttgart, 03.03.2010 - Nach zahlreichen Haftungsurteilen, die auf verschwiegene
Kick-Backs gestützt wurden, hat das OLG München die Commerzbank nunmehr auch aus
dem Gesichtspunkt der Prospekthaftung zu Schadensersatz verurteilt. Die Bank
hatte dem Kläger eine Beteiligung in Höhe von EUR 50.000,00 an dem VIP
Medienfonds 4 unter der Bezeichnung Garantiefonds empfohlen, obwohl das
Fondskonzept gar keine echte Garantie vorsieht.

Im Urteil vom 08.02.2010 (Az. 17 U 2966/09, nicht rechtskräftig) kommen die
Münchner Richter zu dem Ergebnis, dass die Commerzbank ihre Pflicht, das
Kapitalkonzept des Medienfonds anhand der ihr zur Verfügung stehenden Prospekte
auf Plausibilität zu prüfen, verletzt hat. Die Überschrift "Garantiefonds" auf
dem Prospekt sei objektiv unrichtig und habe beim Anleger falsche Vorstellungen
über seine Beteiligung erweckt. Der Kläger erhalte nach dem im Prospekt
dargestellten Konzept gar keine Garantie. Es gebe lediglich eine Schuldübernahme
durch eine Bank, deren Zahlungen an die Fondsgesellschaft und nicht an den
Anleger fließen würden. Außerdem enthalte diese Schuldübernahme keine Garantie,
dass der Anleger sein eingezahltes Kapital vollständig zurückerhalte. Den
Widerspruch zwischen der Überschrift auf dem Deckblatt und dem Inhalt des
Prospektes habe die Bank im Rahmen ihrer Plausibilitätsprüfung erkennen müssen.
Im Rahmen dieser Plausibilitätsprüfung hätte sich die Bank auch mit der Frage


auseinandersetzen müssen, ob die Absicherung durch eine Schuldübernahme
steuerrechtliche Auswirkungen haben könne. Anhand der im Prospekt abgedruckten
Regelungen über die Schuldübernahme hätte eine ordnungsgemäße
Plausibilitätsprüfung ergeben, dass das Anlagekonzept fragwürdig und nicht
schlüssig ist.

Rechtsanwalt Florian Johst, der den Kläger vertreten hat, ist mit dem
Richterspruch sehr zufrieden: "Wir sind schon seit langem der Auffassung, dass
bei den VIP Medienfonds 3 und 4 nicht das drin ist, was auf dem Prospekt drauf
steht. Dass das Oberlandesgericht München das nunmehr genauso sieht, freut uns
natürlich."

Bedeutung hat die Entscheidung über den Einzelfall hinaus. Das Oberlandesgericht
München beanstandet, dass in dem Prospekt nichts zu der Frage steht, wie die
Schuldübernahme steuerlich zu behandeln ist. Genau dieser Aspekt hatte aber dazu
geführt, dass die Finanzverwaltung Ende 2006 den Grundlagenbescheid der
Fondsgesellschaft geändert hat. Dadurch verloren mehrere tausend Anleger ihre
ursprünglich gewährten Steuervorteile. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Wolf v.
Buttlar hat das Urteil deshalb eine große Signalwirkung für andere Fälle: "Die
Bayerische Finanzverwaltung hat im vergangenen Jahr angekündigt, zahlreichen
Medienfonds, deren Einnahmen durch Schuldübernahmen abgesichert sind, die
anfänglichen Steuervorteile abzuerkennen. Ich habe bisher aber noch keinen
Prospekt gelesen, in dem das Problem der steuerlichen Behandlung der
Schuldübernahme ordentlich dargestellt wurde. Deshalb ist das Urteil auch für
all diejenigen Anleger von Bedeutung, die in einen solchen Medienfonds
investiert haben und denen aktuell erhebliche Steuernachzahlungen drohen."


Kontakt:
Rechtsanwälte Dr. Steinhübel & von Buttlar
Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart
Tel.: 0711 / 32 75 61-0, Telefax: 0711 / 32 75 61-60
www.kapitalmarktrecht.de , e-mail:
kanzlei@kapitalmarktrecht.de
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Wolf v. Buttlar, Rechtsanwalt Florian Johst


Über die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar: Die 1999 gegründete
Kanzlei gehört laut JUVE Handbuch 2009/2010 zu den führenden deutschen
Wirtschaftskanzleien. Mit ihren Schwerpunkten auf Kapitalmarktrecht,
Gesellschafts- und Versicherungsrecht sowie Aktienrecht betreuen derzeit sechs
Rechtsanwälte ein breites Mandantenspektrum. Die kontinuierlich wachsende
Anwaltskanzlei vertritt insbesondere die Interessen von Aktionären sowie von
privaten und institutionellen Anlegern. Eine besondere Expertise besitzt die
Kanzlei im Bereich Medienfonds, in dem sie mittlerweile über 1.000 Anleger
betreut. Weitere Informationen sind online abrufbar
unterwww.kapitalmarktrecht.de .




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Löffelstr. 44 Stuttgart Germany







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Datum: 03.03.2010 - 12:12 Uhr
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