Kinderlaerm darf kein Grund zur Klage sein

Kinderlaerm darf kein Grund zur Klage sein

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Kinderlaerm darf kein Grund zur Klage sein



(pressrelations) - slich der Einbringung eines Antrags der SPD-Bundestagsfraktion zum Thema Kinderlaerm erklaert die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Dagmar
Ziegler:

Wenn Kinder spielen, kann es laut werden. Aber Spielen, Rennen, Raufen gehoert zur koerperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung von Kindern dazu. Daher muss Kinderlaerm als sozial adaequat gelten und darf nicht mit Verkehrs- oder Industrielaerm gleichgesetzt werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert daher die Bundesregierung auf, Kindertagesstaetten auch in reinen Wohngebieten generell fuer zulaessig zu erklaeren und gesetzlich klarzustellen, dass Kinderlaerm keine schaedliche Umwelteinwirkung und keine wesentliche Beeintraechtigung darstellt. Bislang fehlen konkrete gesetzliche Bestimmungen, wie Kinderlaerm von Anlagen wie Kindergaerten oder Spielplaetzen zu bewerten ist. Daher gibt es immer wieder Faelle, in denen wegen Kinderlaerm die Gerichte angerufen werden.

Aber Kinderlaerm darf kein Grund zur Klage sein. Die SPD erwartet deshalb von der Regierungskoalition klare gesetzliche Regelungen zur Privilegierung der Lebensaeusserungen von Kindern und damit ein klares politisches Signal fuer eine kinderfreundliche Gesellschaft.


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Datum: 04.03.2010 - 19:17 Uhr
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