Justizopfer des Paragraphen 175 StGB können Ansprüche auf Entschädigung geltend machen.

Justizopfer des Paragraphen 175 StGB können Ansprüche auf Entschädigung geltend machen.

ID: 1687631

CLLB Rechtsanwälte unterstützt homosexuelle Anspruchsteller bei der Durchsetzung ihrer Forderungen



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(firmenpresse) - Berlin, München, 16.01.2019
Offensichtlich wissen nur wenige Justizopfer des Paragrafen 176 über die ihnen zustehenden Entschädigungsansprüche Bescheid. Tatsächlich stehen diesen homosexuellen Opfern aufgrund der gegen sie eingeleiteter Ermittlungsverfahren, oder gar Verurteilungen wegen Verstoßes gegen den mittlerweile aufgehobenen Paragraphen 175 des deutschen Strafgesetzbuches umfangreiche Ersatzansprüche gegen den Deutschen Staat zu.
Nur mit Unwissenheit der Betroffenen dürfte es zu erklären sein, dass bisher von den möglichen 64.000 Antragsberechtigten, lediglich wenige ihre Ansprüche geltend gemacht haben.
Anspruchsberechtigt für eine Entschädigung sind dabei nicht nur das Opfer einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen den ehemaligen § 175 StGB. Auch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen homosexueller Handlungen begründet den Anspruch auf Entschädigungsleistungen in Höhe von € 3.000,00.
Die im Bundeshaushalt vorgesehenen sieben Millionen Euro werden dabei aufgeteilt in sechs Millionen für Verurteilte und eine Million für Verfolgte des Paragrafen 176.
Zuletzt waren die vom Haushalt für diese Entschädigungszahlungen bereit gestellten Mittel wegen der geringen Antragszahlen nicht ausgeschöpft worden.
Dass Menschen bestraft wurden, weil sie gleichgeschlechtliche Partner liebten, war aus grobes Unrecht. Auch viele, die nicht verurteilt wurden, haben unter der Verfolgung gelitten. Manche saßen in Untersuchungshaft, manche haben andere demütigende Ermittlungsmaßnahmen über sich ergehen lassen müssen. Auch ihre Leben hat Paragraf 175 schwer belastet.
Künftig sollen auch Betroffene entschädigt werden, die in psychiatrischen Kliniken untergebracht wurden, U-Haft, oder besonders belastende Ermittlungsmaßnahmen erlitten haben.
Der frühere Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. Die Bundesrepublik hatte diese von den Nationalsozialisten verschärfte Regelung übernommen. Im Jahr 1969 wurde der Paragraf zwar entschärft, aber erst 1994 endgültig abgeschafft. Auf seiner Basis wurden Schätzungen zufolge 64.000 Menschen verurteilt.


Die Kanzlei CLLB unterstützt Justizopfer auch in diesem Bereich und wird die weitere Entwicklung verfolgen und entsprechend berichten.
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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



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Datum: 16.01.2019 - 14:55 Uhr
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