Feuergefahr in Escape-Rooms: Brandschutz- Experten sorgen für Sicherheit
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richtet sich der Fokus jetzt auch auf deutsche Spielstätten
Nach dem tragischen Brandereignis im polnischen Koszalin, bei dem
fünf junge Mädchen in einem Escape-Room ums Leben kamen, wird jetzt
auch über die Sicherheit deutscher Spielstätten diskutiert. Der
richtige Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Brandschutz sind
hier Sicherheitsexperten, insbesondere Brandschutzbeauftragte, die
Sicherheitskonzepte für Unternehmen und Gewerbe ausarbeiten und bei
Umsetzung behilflich sind. Darauf weist der Bundesverband
Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) hin.
Rauchmelder, Feuerlöscher und richtiges Verhalten im Notfall
retten Leben
Bundesweit gibt es ca. 400 gewerbliche Betreiber, die rund 1.000
speziell hergerichtete Escape-Rooms anbieten, in denen die Spieler
innerhalb einer vorgegebenen Zeit knifflige Fragen beantworten und
anspruchsvolle Aufgaben lösen müssen. Allerdings lassen sich hier in
der Regel - anders als bei der betroffenen Spielstätte in Polen - die
Türen im Notfall öffnen; zudem sind die Räume mit Feuerlöschern
ausgestattet.
Dennoch ist jetzt die Verunsicherung in der Branche und bei den
Fans dieser beliebten Freizeitbeschäftigung groß. Sicherheitskonzepte
kommen daher auf den Prüfstand und die zuständigen Behörden sind
alarmiert. Neben den Bauaufsichts- und Gewerbeaufsichtsämtern sind
das die Berufsgenossenschaften der gesetzlichen Unfallversicherung.
"Um hier bei den unterschiedlichen Anforderungen an den Brandschutz
den Überblick zu behalten, empfehlen wir, Brandschutzbeauftragte zu
kontaktieren, um das bestehende Sicherheitskonzept zu überprüfen und
gegebenenfalls zu optimieren", so der Rat von Carsten Wege,
Geschäftsführer des bvbf.
Sicherheitsvorkehrungen zur Gefährdung durch Brand treffen
Jeder Betreiber einer Spielstätte ist zur Erstellung und
regelmäßigen Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung mit den
festgelegten Schutzmaßnahmen verpflichtet. Das dient dem Schutz der
Beschäftigten und der Besucher. Das gilt speziell für die
Brandgefahren. Im Rahmen der Brandschutzorganisation sind folgende
Maßnahmen der Brandverhütung und Brandschutzordnung zu prüfen bzw.
durchzuführen:
- Einweisung der Besucher über die vorhandenen
Sicherheitsvorkehrungen
- Brandschutzunterweisung des Betriebspersonals
- Brandwarnalarmierungseinrichtung
- ausreichende Anzahl geeigneter Feuerlöscher
- Flucht- und Rettungsplan
- Notausgänge, Flucht- und Rettungswege, die ohne Hilfsmittel zu
öffnen, frei zugänglich und nicht zugestellt sind
- Betriebspersonal in die Handhabung der Feuerlöscher unterweisen
und regemäßig praktische Löschübungen durchführen
- Erste Hilfe-Ausstattung
Umfassende Sicherheitskonzepte bei Spielstätten und Events
Grundsätzlich gilt: Ob in einer Spielstätte, auf der Theaterbühne,
am Filmset, im Hörfunk- oder TV-Studio, einem Konzertsaal oder rund
um Messen und Ausstellungen ist die besondere Gefährdung durch Feuer
und Rauch stets ein elementarer Baustein des Sicherheitskonzeptes.
Neben einer sorgfältigen Gefährdungsbeurteilung zählt dazu auch ein
umfassendes Brandschutzkonzept inklusive Flucht- und
Rettungswegeplan, geeigneten Löschmitteln und einer professionellen
Schulung der betrieblichen Brandschutzhelfer im eigenen Unternehmen.
Lokale Ansprechpartner für den betrieblich-organisatorischen
Brandschutz, sortiert nach PLZ-Bereichen, findet man beispielsweise
im Internet unter www.bvbf.de
Kontakt:
Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
Carsten Wege
- Geschäftsführer -
Brunnenstraße 156
10115 Berlin
Telefon: 030 - 936 228 61-0
Telefax: 030 - 936 228 61-29
Mail: info@bvbf-brandschutz.de
Internet: www.bvbf.de
Pressekontakt:
Dr. Schulz Public Relations GmbH
Dr. Volker Schulz
Berrenrather Str. 190
50937 Köln
Tel.: +49 (0)221-42 58 12
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Datum: 17.01.2019 - 16:17 Uhr
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