Absetzbarkeit von Mietkosten für eine Studentenbude
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Aus steuerlicher Sicht ist es bedenklich, wenn Eltern die Mietverträge für ihre auswärtig studierenden Kinder abschließen.
Die Richter des niedersächsischen Finanzgerichtes beschäftigten sich in ihrem Urteil vom 26.11.2009 jedoch gar nicht mit der Frage, ob diese Regelung mit der Verfassung zu vereinbaren ist (Az. 1 K 405/05). Dies ist nach ihrer Ansicht unbeachtlich. Ein Abzug scheidet bereits deshalb aus, weil der Vater den Mietvertrag abgeschlossen hat. Dadurch ist nämlich der Vater Vertragspartei und verpflichtet, die Miete zu bezahlen. Der Sohn geht hingegen nicht einmal eine Zahlungsverpflichtung ein und ist daher mangels Kostenbelastung von der Geltendmachung der Mietaufwendungen als Werbungskosten ausgeschlossen.
Wer seinen Kindern also die steuerliche Geltendmachung der Mietkosten in ihrer Steuererklärung ermöglichen möchte, sollte sie auch den Mietvertrag für die Unterkunft am Studienort unterzeichnen lassen. Denn es ist möglich, dass sich die Vorschrift des § 12 Nr. 5 EStG noch nachträglich als verfassungswidrig herausstellt.
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Datum: 05.03.2010 - 10:47 Uhr
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