Deutschlands erste Musterfeststellungsklage wird in Stuttgart verhandelt
ID: 1688903
Ende dieser Woche in Stuttgart verhandelt. Mit der
Musterfeststellungsklage der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V.
gegen die Mercedes-Benz-Bank betreten alle Beteiligten am Freitag,
den 25. Januar 2019 am Oberlandesgericht Stuttgart juristisches
Neuland.
"Dieses Verfahren wird Vorbild für alle weiteren
Musterfeststellungsklagen sein", sagt Dr. Timo Gansel, Rechtsanwalt
der Schutzgemeinschaft und Autor des Buches "Erste Hilfe zur
Musterfeststellungsklage". "Bei dem ersten Verhandlungstermin kann
alles passieren - es ist für Klägerin, Beklagte und das Gericht eine
komplett neue Art der Klage in Deutschland. Da die Bundesregierung an
die kollektive Klagemöglichkeit zur Stärkung des Verbraucherschutzes
hohe Erwartungen geknüpft hat, werden die Mütter und Väter des
Gesetzes das Verfahren genau beobachten. Denn schon in diesem ersten
Prozess dürfte sich zeigen, ob das Gesetz geeignet ist, die
Erwartungen im Interesse der Verbraucher zu erfüllen."
Hintergrund der Klage gegen die Mercedes-Benz-Bank
Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden klagt, weil sie der
Auffassung ist, dass die Mercedes-Benz-Bank bei Kreditverträgen zur
Autofinanzierung eine nicht ordnungsgemäße Widerrufsinformation
verwendet. Dem Verbraucher ist es daher unmöglich zu erkennen, wann
seine 14-tägige Widerrufsfrist beginnt.
Ein Beispiel: "Widerrufsrecht Der Darlehensnehmer kann seine
Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen
widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber
erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492
Absatz 2 BGB (z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum
Nettodarlehensbetrag, Angaben zur Vertragslaufzeit) erhalten hat."
Liest der Verbraucher unter § 492 des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) nach, so findet er weitere Verweise - nämlich auf die
Paragrafen 6 und 13 des Artikel 247 des Einführungsgesetzbuches zum
BGB und auf den Paragrafen § 494 und die Absätze 2, Satz 2 bis Absatz
6. Doch welchem weiterführenden Paragrafen muss der Verbraucher
folgen, um schlussendlich zum Beginn seiner 14-tägigen Widerrufsfrist
zu gelangen?
Diese Verschachtelung und Weiterführung (Kaskadenverweis) führt
nach Ansicht der Schutzgemeinschaft für Bankkunden letztendlich dazu,
dass der Verbraucher keine Chance hat, sein Widerrufsrecht auszuüben.
Dem Verbraucher wird also ein Recht vorenthalten - das des Widerrufs.
Stellt das Oberlandesgericht fest, dass diese Widerrufsbelehrung
nicht ordnungsgemäß ist, führt es dazu, dass die Frist zum Widerruf
nie begonnen hat. Ziel der Klage gegen die Mercedes-Benz-Bank AG ist
es, feststellen zu lassen, dass vom 13. Juni 2014 an geschlossene
Verbraucherkreditverträge "ewig" widerruflich sind. Dabei ist es
egal, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt, ob es ein
"Diesel" oder ein "Benziner" ist und wie viele Kilometer das Auto
gefahren wurde.
Ein gesondertes Feststellungziel der Klage ist, dass der Halter im
Falle einer fehlerhaften Widerrufsinformation keinen Ersatz für den
Wertverlust des Fahrzeugs leisten muss. Insbesondere für Dieselfahrer
wäre das eine gute Möglichkeit, sich von ihren abgasmanipulierten
Fahrzeugen weitgehend ohne Verlust zu trennen. Der Fahrzeughalter
kann das Auto zurückgeben, bekommt seine Anzahlung und alle bisher
gezahlten Raten mit Ausnahme der vereinbarten Zinsen wieder. Vom
Vorteil und den Chancen dieser Klage überzeugt, haben sich bislang
rund 600 Kreditnehmer der Mercedes-Benz-Bank für die
Musterfeststellungsklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) registriert.
Bei der Verhandlung am Freitag werden die Anwälte der
Schutzgemeinschaft für Bankkunden anwesend sein: Dr. Wolfgang
Benedikt-Jansen, Dr. Timo Gansel, André Felgentreu und Marko Huth,
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht Gerne beantworten wir
Ihre Fragen auch vor dem ersten Verhandlungstermin.
Pressekontakt:
Gansel Rechtsanwälte, Wallstraße 59, 10179 Berlin
Kontakt: Kira Melzer, presse@gansel-rechtsanwaelte.de
Tel: 030-226674-177
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Datum: 21.01.2019 - 12:36 Uhr
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