Sicheres und gesundes Arbeiten auf Werften / Die neue DGUV-Branchenregel "Schiffbau" informiertüber Gefährdungen und fasst Arbeitsschutzmaßnahmen zusammen
ID: 1689643
Beschäftigte gleichzeitig auf einer Werft tätig. Fast täglich
verändert sich das Arbeitsumfeld für die Mitarbeiter
unterschiedlicher Gewerke und Unternehmen. Wie sie sicher und gesund
arbeiten können, zeigt die neue Branchenregel DGUV 109-603
"Schiffbau" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Unternehmerinnen und Unternehmer finden darin zahlreiche rechtliche
Vorgaben, potenzielle Gefährdungen und mögliche Präventionsmaßnahmen
übersichtlich zusammengefasst in einem Dokument.
Arbeitssicherheit auf Werften erfordert gute Koordination
Montagen und Reparaturen in schwindelerregender Höhe, Arbeiten in
engen Räumen oder der Transport riesiger Bauteile, Kontakt zu
Gefahrstoffen und ein hoher Lärmpegel - das Potenzial für Unfälle und
Berufskrankheiten bei der Arbeit auf einem Werftgelände ist groß.
Wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen sind deshalb unerlässlich. Dabei
müssen stetig wechselnde Arbeitsbedingungen sowie die umfangreiche
Beteiligung von Fremdfirmen und Zulieferern berücksichtigt werden:
"Der Wechsel von Personal und Arbeitsplätzen sowie unterschiedliche
Gefährdungen erfordern eine frühzeitige und sorgfältige Koordination
der Arbeiten und der damit verbundenen Arbeitsschutzmaßnahmen",
erläutert Dipl.-Ing. Carsten Thoms, Fachreferent Schiffbau im
Fachbereich Holz und Metall der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV). "Diese neue Regel ist die erste
branchenbezogene Publikation, in der auch die sicherheitsgerechte
Konstruktion und Einrichtung von Arbeitsplätzen sowie die
entsprechende Planung einen entsprechenden Stellenwert einnehmen."
Praxiserprobte Handlungsanweisungen für Schiffbau
Für einen hohen Praxisbezug der Branchenregel "Schiffbau" haben
Fachleute der Berufsgenossenschaft Holz und Metall intensiv mit
Sicherheitsfachkräften verschiedener Werften zusammengearbeitet.
Ebenso wurden Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände der
Schiffbauindustrie einbezogen. "Damit konnten wir sicherstellen, dass
die in der Branchenregel enthaltenen Beispiele und Lösungsvorschläge
sich bereits in der Praxis bewährt haben", betont Carsten Thoms.
Das Wichtigste zum Arbeitsschutz auf einen Blick
Was schützt die Beschäftigten vor Abstürzen oder herabfallenden
Gegenständen? Wie bleiben sie trotz Lärmbelastung oder extremer
Witterungsbedingungen gesund? Was ist beim Einsatz elektrischer
Betriebsmittel oder bei Arbeiten in der Nähe von Tanks zu beachten?
Die Branchenregel gibt Antworten auf diese und weitere Fragen. Dabei
geht sie auf die verschiedenen Arbeitsplätze und Tätigkeitsfelder im
Schiffbau ein. Das erleichtert Verantwortlichen die praktische
Umsetzung oder die Delegation der Maßnahmen zu Arbeitssicherheit und
betrieblichem Gesundheitsschutz. Interessierte können die DGUV Regel
109-603 "Branche Schiffbau" in der DGUV Publikationsdatenbank
kostenfrei herunterladen oder dort als gedrucktes Exemplar
kostenpflichtig bestellen. Die gedruckte Ausgabe kann in der Regel
kostenfrei über die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse
bezogen werden.
Umsetzung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben leichtgemacht
Die Branchenregeln der DGUV setzen kein eigenes Recht, sondern
fassen das bestehende komplexe Arbeitsschutzrecht für die Unternehmen
einer bestimmten Branche verständlich zusammen. Sie dienen
Verantwortlichen als praxisbezogenes Präventionswerkzeug: Symbole
vereinfachen das Auffinden von Informationen, konkrete Beispiele und
Bilder veranschaulichen die Handlungsanweisungen. Checklisten,
Prüfprotokolle und Hinweise auf weiterführende Dokumente erleichtern
die korrekte Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.
Pressekontakt:
Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
030-130011414
presse@dguv.de
www.dguv.de
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Datum: 23.01.2019 - 10:00 Uhr
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