NOZ: Gesetz gegen Hass im Internet: Erwartete Beschwerdewelle ist ausgeblieben
ID: 1690432
Beschwerdewelle ist ausgeblieben
Nur 714 Meldungen über Fehlverhalten der Online-Plattformen -
Grüne fordern Nachbesserungen
Osnabrück. Ein Jahr nach Inkrafttreten des umstrittenen Gesetzes
gegen Hass im Netz ist die erwartete Beschwerdewelle der
Internetnutzer ausgeblieben. Im Jahr 2018 gingen insgesamt 714
Meldungen ein, in denen Nutzer sich darüber beklagten, dass
Online-Plattformen rechtswidrige Inhalte trotz ihrer Beschwerde nicht
innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist gelöscht oder gesperrt
hätten. Das teilte das Bundesamt für Justiz der "Neuen Osnabrücker
Zeitung" auf Anfrage mit. 782 Verfahren seien eingeleitet worden, ein
Bußgeld wurde nach Angaben der Bonner Behörde bislang noch nicht
verhängt. Ursprünglich hatte das Bundesamt mit 25.000 Fällen im Jahr
gerechnet.
Die Zahlen befeuern erneut die Debatte über Sinn und Zweck des
Gesetzes. Am 1. Januar 2018 war das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (kurz
NetzDG) in Kraft getreten. Es schreibt vor, dass Online-Plattformen
wie Facebook oder YouTube Inhalte, die strafbar sind, binnen 24
Stunden nach einem Hinweis löschen müssen. Bei weniger eindeutigen
Fällen haben sie eine Woche Zeit. Bei Verstößen gegen die
Löschpflicht drohen den Unternehmen Strafen von bis zu 50 Millionen
Euro. Die Nutzer können sich beim Bundesamt für Justiz beschweren,
wenn die Netzwerke nicht schnell genug reagieren.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Konstantin
von Notz, sagte der "NOZ": "Die Zahlen taugen nicht als Indikator für
das Funktionieren des Gesetzes." Vielmehr zeigten sie, dass die
Meldewege bei den Plattformen benutzerunfreundlich seien: "Hier
besteht dringender Nachjustierungsbedarf." Die Bundesregierung müsse
das Gesetz schnellstmöglich nachbessern. Das NetzDG sei insgesamt ein
"zu eng gefasster Schnellschuss", mit dessen Umsetzung sich die
sozialen Netzwerke weiter schwer täten. Der Hauptgeschäftsführer des
Digitalverbandes Bitkom, Bernhard Rohleder, forderte gegenüber der
"NOZ" wegen des hohen Aufwandes eine Überprüfung "bis hin zu der
Frage, ob es nicht besser ist, das NetzDG ganz abzuschaffen."
Das Bundesjustizministerium in Berlin wertete die niedrigen
Beschwerde-Zahlen dagegen positiv als "Indiz dafür, dass die
Netzwerke die NetzDG-Beschwerden ernst nehmen und sorgfältig prüfen."
Das NetzDG werde spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten, also bis
Ende 2020, überprüft werden.
Gegner argumentieren zudem, dass das NetzDG die Plattformbetreiber
dazu verleite, aus Angst vor Bußgeldern grenzwertige Inhalte
schneller zu sperren und dies zu Zensur führen könnte. In den
Anfangstagen war etwa ein Satire-Tweet der Zeitschrift "Titanic"
gelöscht worden.
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Datum: 25.01.2019 - 01:00 Uhr
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