Landgericht Passau verurteilt Axa Versicherung zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente an Fibromyalgie-Erkrankten
Das Landgericht Passau hat die Axa Versicherung zur Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente an einen Versicherungsnehmer verurteilt, nachdem die Versicherung zuvor die Berufsunfähigkeit ihres Versicherten bestritten hatte.
Die Kammer ließ sich umfangreich die Berufstätigkeit des Klägers schildern und entschied dann, die Berufsunfähigkeit durch einen neutralen Sachverständigen prüfen zu lassen. Dieser wiederum gelangte nach Untersuchung des Klägers zu dem Ergebnis, dass dieser im geforderten Maße berufsunfähig ist.
„So belastend die der Berufsunfähigkeit zugrundeliegende Erkrankung Fibromyalgie für unseren Mandanten auch sein mag, so positiv ist zugleich, dass die Berufsunfähigkeit so eindeutig bestätigt wurde,“ so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. von der auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Es zeigt zugleich, wie lebensfremd die Entscheidungen der Berufsunfähigkeitsversicherungen manchmal sind.“
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Datum: 29.01.2019 - 15:39 Uhr
Sprache: Deutsch
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