Frei/Winkelmeier-Becker: Werbung für Abtreibungen bleibt strafbar

Frei/Winkelmeier-Becker: Werbung für Abtreibungen bleibt strafbar

ID: 1691600
(ots) - Schutzkonzept der Beratung darf nicht geschwächt
werden

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat seinen
Referentenentwurf zum Werbeverbot für Abtreibungen vorgestellt. Dazu
erklären der stellvertretende Vorsitzende für Innen und Recht,
Thorsten Frei, und die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Der Vorschlag der Regierung ist ein schwieriger Kompromiss. Als
CDU/CSU-Bundestagsfraktion sehen wir positiv, dass Paragraf 219a StGB
und damit das Werbeverbot im Grundsatz erhalten bleiben. Klar ist:

Auch unter der neuen Regelung muss weiterhin als Werbung unter
Strafe stehen, wenn dem Angebot der Durchführung weitergehende
Informationen zum Abbruch hinzugefügt werden.

Um mehr Rechtssicherheit für die Ärzte zu erreichen, wäre es
hilfreich, wenn im Gesetzestext ein konkreter Satz aufgenommen werden
könnte, den die Ärzte auf ihre Homepage setzen können. Mit dieser
Mitteilung, dass in der Praxis, nach vorheriger Beratung in einer
anerkannten Beratungsstelle, Abtreibungen vorgenommen werden, sollte
gleichzeitig auch auf eine Liste aller Beratungsstellen hingewiesen
werden.

Aus unserer Sicht ist entscheidend, dass mit der Änderung die
Bedeutung und Wirksamkeit der Konfliktberatung in den anerkannten
Beratungsstellen nicht gemindert werden darf. Dort wird das
Lebensrecht des Kindes angesprochen und dort findet die weitaus
umfangreichere Beratung der Frauen statt - nicht nur zu medizinischen
Fragen, sondern auch zu allen finanziellen, rechtlichen oder
organisatorischen Hilfen, die ein Leben mit dem Kind ermöglichen
würden. Wenn diese Beratung entwertet würde, wäre nicht ein Mehr an
Informationen, sondern ein Verlust an Informationen und ein
geringerer Schutz des Ungeborenen das Ergebnis der Gesetzesänderung."





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Datum: 29.01.2019 - 15:24 Uhr
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