Baugewerbe: Bauvergaberecht mit der VOB auf neuestem Stand!
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die 122. seit seiner Gründung im Jahr 1926, die Weichen für ein
modernes Bauvergaberecht gestellt. Angesichts der großen Bauaufgaben,
die sowohl im Wohnungsneubau als auch im Infrastrukturbau vor uns
liegen, ist das eine gute Nachricht." Dieses erklärte der
Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes,
Felix Pakleppa, heute nach der Vorstandssitzung des DVA in Berlin.
Pakleppa weiter: "Die VOB ist die einzige Verordnung, auf die sich
Auftragnehmer und Auftraggeber im partnerschaftlichen Dialog seit
bald 100 Jahren regelmäßig einigen. Auch die jetzt beschlossenen
Änderungen zeugen von einem hohen Maß an Verantwortungsbewusstsein
auf beiden Seiten.
Auftraggeber und Auftragnehmer kennen und schätzen die VOB als
praxistaugliche Rechtsgrundlage für das Bauen auf Kommunal-, Landes-
und Bundesebene. Ein entscheidender Vorteil der VOB ist, dass
Vergabe- und Vertragsrecht sowie die technischen Regeln in einem Werk
ineinandergreifen.
Die neue Fassung der VOB/A hat angesichts der großen
Herausforderungen in der Bauwirtschaft mit neuen Regeln zu
Wertgrenzen für den Wohnungsbau, mit mehr Flexibilität für die
öffentlichen Auftraggeber bei der Vergabe, auch mit einer
Direktbeauftragung, die Weichen richtig gestellt.
Seit 1926 gelingt es den Vertretern des Bundes (Bau-, Wirtschafts-
und Verkehrsministerium), der Länder und der Kommunen im Dialog mit
der ausführenden Wirtschaft ein modernes und praxistaugliches System
für die Bauvergabe zu erarbeiten. Dieses sollte dauerhaft erhalten
bleiben!"
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
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Datum: 31.01.2019 - 10:30 Uhr
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