Spitzenverband der Orthopädie-Technik spricht sich für das Verbot von Ausschreibungen aus
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(BIV-OT) unterstützte in der heutigen Anhörung des Deutschen
Bundestages zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) die
Initiative des Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU), die
Ausschreibungen für Hilfsmittel gänzlich aus dem Gesetz zu streichen.
"Wir begrüßen den vorliegenden Entwurf und unterstützen ihn
absolut. Weisen aber noch einmal darauf hin, dass wir in der
Vergangenheit oftmals gesehen haben, dass Krankenkassen, die
augenscheinlich nicht mit Ausschreibungen an das Ziel gelangt sind,
an das sie gerne kommen mochten, auf Open House Verträge ausgewichen
sind; also schlicht auf Diktatverträge." erklärte Klaus Lotz,
Präsident des BIV-OT bei der heutigen Anhörung. Die letzten Jahre
hätten gezeigt, dass es dringend notwendig sei, Ausschreibungen und
Open House Verträge per Gesetz zu verbieten, da sie zu keinem
Ergebnis führten. "Wenn man über das Verbot von Ausschreibungen
redet, sollte man auch über das Verbot von Open House Verträgen
reden", so Lotz weiter.
Zur Erinnerung: Im Frühjahr 2017 hatte der Bundestag das Heil- und
Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) auf den Weg gebracht, um die
Qualität der Patientenversorgung mit Hilfsmitteln vom Rollstuhl bis
zur Prothese zu sichern. Speziell bei Produkten mit hohem
Dienstleistungsanteil sollten nach Willen des Gesetzgebers
Verhandlungsverträge zwischen gesetzlichen Krankenkassen und
Leistungserbringern das Mittel der Wahl sein. Ausschreibungen sollten
künftig lediglich auf Hilfsmitteln ohne oder geringem
Dienstleistungsanteil beschränkt und nur noch mit einer gewichteten
Qualitätskomponente von mindestens 50 Prozent und einem
entsprechenden Leistungscontrolling der Kassen möglich sein.
Dennoch schrieben verschiedene gesetzliche Krankenkassen weiter
Hilfsmittel entgegen den Willen des Gesetzgebers aus - meist mit dem
Hinweis, für deutsche Krankenkassen gelte lediglich das europäische
Ausschreibungsrecht. Diese Vorgehensweisen der Krankenkassen zeigen,
dass trotz des mehrfach erklärten gegenteiligen Willens des
Gesetzgebers Ausschreibungen nach wie vor durchgeführt und
vorbereitet werden.
Weiterhin wird die Qualität der Versorgung der Patienten über die
Praxis von Ausschreibungen und Open House Verträgen verschlechtert,
die Wahlfreiheit der Patienten eingeschränkt und es werden hohe
wirtschaftliche Zuzahlungen der Patienten provoziert und außerdem
orthopädietechnische Betriebe flächendeckend aus der Versorgung
ausgeschlossen. Um diese negativen Auswirkungen zu verhindern, liegt
nun ein neuer Gesetzesentwurf als Initiative des Gesundheitsminister
Spahn vor. Er fordert das ausdrückliche Verbot der Ausschreibungen im
Hilfsmittelbereich.
Der BIV-OT unterstützt diese Gesetzesinitiative ausdrücklich und
positioniert sich klar für Verhandlungsverträge.
Weitere Informationen: Die vollständige Anhörung sowie alle
vorliegenden Stellungnahmen zum TSVG sind unter http://ots.de/66cVnD
bzw. der Mediathek des Bundestages https://www.bundestag.de/mediathek
abrufbar.
Hintergrundmaterial zu den Open House Verträgen ist unter
https://biv-ot.org/aktuelles/versorgung_sichern/index_ger.html
abrufbar.
Über den Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik:
Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) vertritt
als Spitzenverband des orthopädietechnischen Handwerks mehr als 2.500
Sanitätshäuser und orthopädietechnische Werkstätten mit etwa 40.000
Beschäftigten. Jährlich versorgen die angeschlossenen Häuser mehr als
20 Millionen Patienten mit Hilfsmitteln. Der BIV-OT vertritt damit
bundesweit Leistungserbringer, die dauerhaft den höchsten
Anforderungen an eine wohnortnahe und flächendeckende
Patientenversorgung entsprechen und als Innovationstreiber im
deutschen Gesundheitsmarkt wirken.
Pressekontakt:
Kirsten Abel
Pressesprecherin des
Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik
Reinoldistr. 7 -9
44135 Dortmund
Telefon: 01715608125
E-Mail: abel@biv-ot.org
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Datum: 13.02.2019 - 18:13 Uhr
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